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Autonomes Fahren in Europa: Rechtliche Rahmenbeding­ungen im Überblick

Autonome Mobilität entwickelt sich nicht nur technologisch, sondern auch rechtlich weiter, national wie auf Ebene der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.

Es ist eine spannende Zeit im Bereich des autonomen Fahrens, da fortschrittliche Technologien und eine sich fortlaufend entwickelnde Gesetzgebung uns näher, denn je an eine Zukunft mit selbstfahrenden Fahrzeugen bringen. Doch wie sehen diese Entwicklungen aus, was bedeutet das für den Stadtraum und vor allem: Was gilt in welchen Ländern? 

Autonomes Fahren wird Mobilität nicht nur in der Stadt verbessern

 
Lautlos, fahrerlos und jederzeit verfügbar. Dazu nachhaltiger, effizienter und ein besserer Zugang zu Mobilität. Die Liste der Vorteile von vollelektrischer, bedarfsgerechter autonomer Mobilität ist lang. Sie hat nicht nur das Potenzial, den öffentlichen Nahverkehr zu revolutionieren, sie wird die Art und Weise, wie wir Mobilität kennen und nutzen, völlig verändern. Mit selbstfahrenden Fahrzeugen, die emissionsfrei und durch intelligente Software gesteuert auf den effizientesten Routen unterwegs sind, wird die Nutzung eines privaten PKW immer weniger attraktiv. Stattdessen profitieren wir von flexibleren Angeboten im Nahverkehr, kürzeren Wartezeiten und einer verbesserten Lebensqualität. Von der Luftqualität ganz zu schweigen.
 
Autonome Fahrzeuge können dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu optimieren, weil sie jederzeit präzise den vorgeschriebenen Abstand einhalten und so dazu beitragen, Staus zu reduzieren. Außerdem punkten sie beim Thema Sicherheit: Jährlich verlieren laut der Weltgesundheitsorganisation weltweit rund 1,19 Millionen Menschen im Straßenverkehr ihr Leben. Gleichzeitig zeigt die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA, dass etwa 94 Prozent aller Unfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, etwa durch Ablenkung oder falsche Einschätzungen.

Bereits jetzt zeigt sich, dass Assistenzsysteme in Fahrzeugen dem entgegenwirken können. Durch autonomes Fahren könnten nach einer Studie des IIHS könnten knapp ein Drittel dieser Unfälle, die auf menschliche Fehler zurückzuführen sind, durch autonome Fahrzeuge voraussichtlich vermieden werden und vor allem Personenschäden reduziert werden.

Die SAE-Level des autonomen Fahrens

Die Einordnung automatisierter Fahrfunktionen erfolgt weltweit nach den sogenannten SAE-Levels, die von Level 0 bis Level 5 reichen und den Grad der Systemverantwortung beim Fahren beschreiben. Für die Abgrenzung zwischen den einzelnen Stufen, wurde die Klassifizierung 2021 von SAE und ISO überarbeitet und präzisiert. 

  • Level 2 – teilautomatisiertes Fahren: Das System kann mehrere Fahraufgaben gleichzeitig übernehmen, etwa das Lenken und Beschleunigen. Der/die Fahrende bleibt jedoch verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können. 

  • Level 3 – bedingt automatisiertes Fahren: Das System übernimmt unter bestimmten Bedingungen alle Fahraufgaben. Der Fahrende muss jedoch bereit sein, auf Aufforderung die Kontrolle wieder zu übernehmen. 

  • Level 4 – hochautomatisiertes Fahren: Das System fährt innerhalb definierter Einsatzbereiche vollständig selbstständig. Eine Person, die das Fahrzeug steuert, ist in diesen Situationen nicht mehr erforderlich. 

  • Level 5 – vollautomatisiertes Fahren: Das System kann unter allen Bedingungen sämtliche Fahraufgaben übernehmen. 

Level 4 der SAE-Klassifikation steht für einen entscheidenden Fortschritt im autonomen Fahren. In dieser Stufe bewegen sich Fahrzeuge hochautomatisiert innerhalb klar definierter Einsatzbereiche. Dort übernehmen sie die vollständige Fahraufgabe selbstständig, sodass keine menschliche Begleitperson, wie ein Safety Driver, mehr erforderlich ist. 

Weiterführende Infos zu den SAE-Levels des autonomen Fahrens 

Die Herausforderungen des autonomen Fahrens

In Deutschland wird derzeit mit Hochdruck an der Fahrzeug- und Softwareentwicklung für autonome Fahrzeuge gearbeitet. Die Herausforderungen sind dabei komplex und überwiegend technologischer Natur. Vor allem in Deutschland und Europa herrschen vergleichsweise hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz, die es umzusetzen gilt, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt wird.   
 
So muss beispielsweise gewährleistet werden, dass das Fahrzeug bei allen dafür vorgesehenen Witterungen und Jahreszeiten im Straßenverkehr einsatzfähig und sicher ist. Das Fahrzeug muss jederzeit dazu in der Lage sein, sichere von unsicheren Situationen unterscheiden zu können und entsprechend zu handeln.

Die europäische Gesetzgebung für autonomes Fahren

Autonome Mobilität ist nicht nur eine Sache der Technologiesondern auch der Regulierung. Frühzeitige Rechtssicherheit ist entscheidend, um Innovation, Sicherheit und Vertrauen zu schaffen sowohl für Hersteller als auch für Betreiber und Nutzende. Denn nur so lassen sich die Wirtschafts- und Technologiestandorte Deutschland und Europa sowie die Zukunft der Automobilindustrie nachhaltig stärken. Wie genau haben die verschiedenen Länder in Europa die autonome Mobilität in ihren rechtlichen Rahmen integriert? 
 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für autonome Serien-Fahrzeuge sind in Europa durchaus unterschiedlich. Gemein haben sie, dass autonome Fahrzeuge in Europa für die Serienzulassung und Skalierung eine EU-Typgenehmigung erlangen müssen. Für die Regelung des Betriebs auf der Straße haben einige europäische Länder bereits eigene nationale Gesetzgebungen für autonomes Fahren erlassen. Anbei ein Überblick:

Autonomes Fahren in Europa: Gesetzgebung

Die EU-Typgenehmigung

Auf EU-Ebene sorgt ein gemeinsamer Typgenehmigungsrahmen dafür, dass Fahrzeuge in allen Mitgliedstaaten nach einheitlichen Kriterien geprüft und in Serie zugelassen werden können. Das gilt auch für automatisierte und autonome Fahrfunktionen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2018/858, die festlegt, welche technischen und administrativen Anforderungen ein Fahrzeug erfüllen muss, bevor es auf den europäischen Markt darf. Ergänzt wird sie durch die Verordnung (EU) 2019/2144, die zusätzliche Sicherheitsvorgaben definiert und ausdrücklich auch automatisierte Systeme einbezieht. Derzeit noch als Kleinserie beschränkt auf 1500 Fahrzeuge pro Jahr.

Die EU-Typgenehmigung bildet damit die Grundlage für die technische Zulassung des Fahrzeugs innerhalb der EU. Für den Betrieb der Fahrzeuge in den einzelnen Mitgliedstaaten ist jedoch jeweils eine Anpassung der nationalen Straßenverkehrsgesetze notwendig.

Die Gesetzgebung für autonomes Fahren in Deutschland

Als Vorreiter in Sachen Gesetzgebung hat Deutschland als weltweit erstes Land im Jahr 2021 den Rechtsrahmen für voll automatisiertes Fahren in festgelegten Betriebsbereichen der Stufe 4 gesetzt. Dieser umfasst sowohl das Gesetz zum Autonomen Fahren sowie die im Jahr 2022 folgende Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV). . Schon jetzt gibt es viele Pilotprojekte mit autonomen Shuttle-Bussen im öffentlichen Nahverkehr, die dazu beitragen, dass das Thema digitale und vernetzte Mobilität stetig voranschreitet.

Pilotprojekt mit autonomen Shuttle-Bussen im öffentlichen Nahverkehr in Berlin

Die Gesetzgebung für autonomes Fahren in Frankreich

Auch Frankreich hat frühzeitig einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge geschaffen. Seit 2022 sind selbstfahrende Fahrzeuge bis Level 4 im öffentlichen Verkehr zugelassen, ähnlich wie in Deutschland in festgelegten Betriebsbereichen. Zudem muss die Möglichkeit gewährleistet werden, dass Fahrmanöver der Fahrzeuge aus einem Leitstand heraus freigegeben werden können müssen.

Die Gesetzgebung für autonomes Fahren in Kroatien

Kroatien positioniert sich beim autonomen Fahren zunehmend als pragmatischer und innovationsfreundlicher Vorreiter. Seit 2024 existieren nationale Regelungen, die den Einsatz von Fahrzeugen bis Level 4/5 ermöglichen und dabei insbesondere technische Anforderungen wie Fernsteuerung, Datenzugriff und Echtzeitüberwachung definieren. Der Ansatz kombiniert regulatorische Leitplanken mit praktischer Erprobung im urbanen Raum und schafft so ein innovationsfreundliches Umfeld für neue Geschäftsmodelle in der autonomen Mobilität.

Die Gesetzgebung für autonomes Fahren in der Schweiz

Seit März 2025 gibt es in der Schweiz klare Regeln für automatisiertes Fahren. Erlaubt sind bestimmte Anwendungen wie der Autobahnpilot (SAE-Level 3), automatisiertes Parken und fahrerlose Fahrzeuge auf genehmigten Strecken (Level 4), zum Beispiel für Shuttle- oder Transportdienste.

Die Zukunft der Mobilität ist autonom

Die Fortschritte in der Gesetzgebung beim autonomen Fahren zeigen deutlich, dass diese Technologien fest in der zukünftigen Mobilitätslandschaft verankert sein werden. Durch die flexible Nutzung von On-Demand-Verkehrsdiensten lassen sich zusätzliche Potenziale ausschöpfen. Wir bei MOIA sind stolz darauf, Teil dieser Entwicklung zu sein.

Quellen:

  • https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2144/oj?locale=de 

  • https://www.iihs.org/news/detail/self-driving-vehicles-could-struggle-to-eliminate-most-crashes 

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