TEIL C – BEDINGUNGEN FÜR MOIA MOBILITÄTSDIENSTLEISTUNGEN
C.1.
Zustandekommen des Beförderungsvertrags mit einem MOIA Anbieter bei Buchung über die MOIA App
C.1.1.
Die Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen erfolgt mit deinem Benutzerkonto über die MOIA App. Das Angebot zur Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ein MOIA Fahrzeug für dich verfügbar ist und du MOIA Mobilitätsdienstleistungen innerhalb des Geschäftsgebietes und den aktuellen Geschäftszeiten in Anspruch nehmen möchtest. Außerhalb des Geschäftsgebietes oder der aktuellen Geschäftszeiten ist somit eine Beförderung nicht möglich. Das Geschäftsgebiet sowie die aktuellen Geschäftszeiten kannst du in der MOIA App bzw. auf unserer Website einsehen.
C.1.2.
Zur Buchung gibst du in die Suchmaske der MOIA App deinen gewünschten Start- und Zielort ein („Anfrage“). Wir beantworten deine Anfrage und teilen dir über die MOIA App den Fahrpreis, die geschätzte Start- und Fahrtzeit sowie den Start- und Zielort mit, der deiner Anfrage entspricht oder nahekommt („Verbindung“). Die angezeigte Verbindung stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe (sogenannte invitatio ad offerendum).
C.1.3.
Du kannst die Verbindung für die MOIA Mobilitätsdienstleistung auswählen. Etwaige Zuschläge für Sonderziele (z.B. Flughafen) sind in der dir angezeigten Verbindung bereits mit inbegriffen. Kosten entstehen für dich erst, wenn du die MOIA Mobilitätsdienstleistungen durch einen Klick in der MOIA App verbindlich bestellst („Buchung“).
C.1.4.
Soweit dein Vertragspartner des Beförderungsvertrags nicht die MOIA Operations, sondern ein Kooperationspartner ist, teilen wir dir auf geeignete Weise (z.B. in unserer Buchungsbestätigung oder Rechnung) Identität und Anschrift des Kooperationspartners mit, der deine MOIA Mobilitätsdienstleistung erbringt.
C.1.5.
Etwaige Eingabefehler, etwa den Start- oder Zielort oder Zeitpunkt betreffend, kannst du vor der Buchung korrigieren. Nach der Buchung hast du die Möglichkeit, die Verbindung innerhalb der in der MOIA App angezeigten Zeit kostenfrei zu stornieren. Für die Buchung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen als Beförderungsleistungen von Personen besteht nach der gesetzlichen Regelung kein Widerrufsrecht.
C.1.6.
Nach der Buchung eines MOIA Fahrzeuges ist eine Änderung des Zielortes nicht mehr möglich.
C.2.
Buchung für Mitreisende, Nutzung durch Minderjährige, Gepäck
C.2.1.
Du kannst die von dir angefragte Verbindung auch (nur) für Dritte bestellen („Mitreisende“). Die Zahl der Mitreisenden kannst du während der Buchung je nach Verfügbarkeit für die Verbindung eingeben. Du musst für alle Mitreisenden den Fahrpreis im Rahmen der Buchung bezahlen.
C.2.2.
Du musst die Mitreisenden spätestens bei der Bestellung auf diese AGB und den MOIA Verhaltenskodex hinweisen. Du bist Ansprechpartner für alle Ansprüche gegenüber Mitreisenden. Du bist verpflichtet, auf Anfrage Namen und Anschrift eines Mitreisenden mitzuteilen, damit Ansprüche gegen diesen durchgesetzt werden können.
C.2.3.
Du kannst eine Fahrt für einen Minderjährigen als Erziehungsberechtigter oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten buchen. Du stellst sicher, dass ein Minderjähriger im erforderlichen Umfang beaufsichtigt wird. Von Seiten des MOIA Anbieters wird ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Minderjährigen übernommen.
C.2.4.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass der Minderjährige ordnungsgemäß und mit einem gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Kindersitz gesichert wird. Du kannst einen Kindersitz für einen Minderjährigen über die MOIA App buchen, wenn der für den Minderjährigen gesetzlich vorgeschriebene Kindersitz in dem jeweiligen Geschäftsgebiet verfügbar ist. Eine Übersicht über die verfügbaren Kindersitze findest du im Help-Center.
C.2.5.
Vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Beförderung eines Minderjährigen nur in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig.
C.2.6.
Zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr ist Beförderung eines Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Die schriftliche Zustimmung ist dem Fahrer auf Nachfrage vorzulegen.
C.2.7.
Zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr ist die Beförderung eines Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine vorherige Zustimmung des Erziehungsberechtigten erteilt wurde.
C.2.8.
Du kannst Gepäck mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die letztverbindliche Entscheidung hierüber trifft der Fahrer des MOIA Fahrzeuges. Du bist verpflichtet, dein Gepäck sicher zu verstauen. Gefährliche Gegenstände darfst du nicht mitnehmen.
C.2.9.
Die Haftung des Fahrzeugführers nach StVO bleibt unberührt.
C.3.
Zahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen
C.3.1.
Alle Zahlungsforderungen eines MOIA Anbieters gegen dich aufgrund der Buchung einer Verbindung sind sofort fällig.
C.3.2.
Du zahlst die MOIA Mobilitätsdienstleistungen und etwaige andere aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen geschuldete Entgelte (z.B. Erstattungsansprüche, Servicegebühren etc.) über die MOIA App; die Abwicklung deiner Zahlung gegenüber dem MOIA Anbieter übernehmen wir gemeinsam mit einem Zahlungsdienstleister.
C.3.3.
Du kannst verschiedene Zahlungsmittel bzw. Zahlungsdienste in der MOIA App hinterlegen und jederzeit entfernen.
C.3.4.
Wenn du die Bezahlfunktion nutzt, um offene Entgelte für die Buchung einer Verbindung zu begleichen, belasten wir über das von dir ausgewählte Zahlungsmittel dein zugehöriges Zahlungskonto mit dem jeweils fälligen Betrag.
C.3.5.
Rückzahlungen nehmen wir grundsätzlich auf das Zahlungskonto vor, mit dem du die ursprüngliche Zahlung an uns geleistet hast.
C.3.6.
Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters unter Umständen zusätzlich zu diesen AGB. Gegebenenfalls musst du bei Dritten zunächst ein Benutzerkonto eröffnen, um diese Zahlungsdienste nutzen zu können. Wir sind nicht verantwortlich für diese Zahlungsdienste und bieten diese auch nicht selbst an.
C.3.7.
Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter können zusätzliche Entgelte entstehen. Diese teilt dir der Zahlungsdienstleister mit. Unsere Pflicht, dir nach § 312a Abs. 4 BGB eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, bleibt unberührt.
C.3.8.
Die Bezahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen kann auch mithilfe von Zeitkarten (z.B. Wochenend-, Wochen-, Monatskarten), Paketangeboten (z.B. bestimmten Fahrtkontingenten) oder aus erworbenen Guthaben erfolgen. Erwerb und Einlösung richten sich nach den besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebots.
C.3.9.
Die Bezahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen kann weiterhin durch Aktionsgutscheine (z.B. Neukunden-, Firmenkunden- oder Member-get-Member-Programme) erfolgen. Erwerb und Einlösung richten sich nach den besonderen Bedingungen des jeweiligen Programms.
C.4.
MOIA Mobilitätsdienstleistungen, Wartezeit, Störungen im Betrieb
C.4.1.
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn du eine Verbindung kostenpflichtig gebucht hast und die Beförderung nicht durch für den MOIA Anbieter unvorhersehbare und von diesem nicht zu vertretende Umstände verhindert wird und MOIA oder der MOIA Anbieter diese Umstände auch nicht durch zumutbare Aufwendungen abwenden noch abhelfen kann, wie z.B. höhere Gewalt.
C.4.2.
Der Fahrer kann dich bei Betreten des MOIA Fahrzeuges nach der Buchungsbestätigung oder deinem Namen fragen, um dich zu identifizieren.
C.4.3.
Du musst zügig ein- und aussteigen, um die Haltezeit zu verkürzen. Beim Ein- und Aussteigen musst du dich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
C.4.4.
Um MOIA Mobilitätsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen du und deine Mitreisenden zu der in der MOIA App angezeigten Abfahrtszeit an dem Startpunkt sein. Der Startpunkt wird dir in der MOIA App angezeigt. Findest du dich mit deinen Mitreisenden nicht oder nicht rechtzeitig an dem Startpunkt ein, entfällt dein Beförderungsanspruch ersatzlos. Der Fahrpreis wird dir nicht erstattet. Bitte beachte: Etwaige Informationen in der MOIA App zur Ankunft des MOIA Fahrzeuges, der konkreten Fahrtstrecke und/oder der Fahrzeit können von äußeren Faktoren wie dem aktuellen Verkehrsaufkommen oder kurzfristigen Sperrungen abhängen und sind deshalb lediglich unverbindliche Schätzungen.
C.4.5.
Über die MOIA App kannst du jederzeit verfolgen, wann das MOIA Fahrzeug an dem Startpunkt eintreffen wird. Sollte es zu Verspätungen kommen, sind du und deine Mitreisenden verpflichtet, bis zu 15 Minuten auf das MOIA Fahrzeug zu warten. Solltest du mit deinen Mitreisenden den Startpunkt vor diesen 15 Minuten verlassen und nicht auf unser MOIA Fahrzeug warten, werden wir dir die Fahrt vollumfänglich in Rechnung stellen. Sollte die Verspätung 15 Minuten überschreiten, erhältst du die Möglichkeit die Buchung innerhalb der in der MOIA App angezeigten Zeit zu stornieren. Solltest du die Fahrt stornieren, werden wir dir den Fahrtpreis erstatten.
C.4.6.
Umtausch oder Erstattung eines erworbenen Fahrscheins ist nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann der MOIA Anbieter aus Gründen der Billigkeit einen Umtausch oder eine Erstattung des Fahrscheins zulassen. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
C.4.7.
Sollte eine Buchung nicht oder nicht vollständig durchführbar sein, etwa aufgrund technischer oder betrieblicher Probleme (z.B. Fahrzeugausfall, Stau) oder weil eine Verbindung nicht mehr verfügbar ist („fehlerhafte Buchung“), wirst du unverzüglich über die MOIA App, per SMS, Mobiltelefon oder E-Mail informiert. Der Fahrpreis wird dir in diesem Fall automatisch erstattet. Danach kannst du über die MOIA App ein neues MOIA Fahrzeug buchen. Eine automatische Neubuchung eines MOIA Fahrzeuges erfolgt nicht.
C.5.
Haftung für MOIA Mobilitätsdienstleistungen, Haftung des Nutzers, MOIA Verhaltenskodex
C.5.1.
Entsteht dir infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die MOIA Operations oder einen Kooperationspartner, einschließlich deren Mitarbeiter, Organe und/oder gesetzliche Vertreter, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen ein Schaden, haften hierfür die MOIA Operations oder ein Kooperationspartner unbeschränkt.
C.5.2.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften die MOIA Operations oder der Kooperationspartner, einschließlich deren Mitarbeiter, Organe und/oder gesetzliche Vertreter, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und Pflichten, auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst.
C.5.3.
Im Übrigen haften die MOIA Operations oder ein Kooperationspartner nicht.
C.5.4.
Die in C.5.2. und C.5.3. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Garantien übernommen wurden und für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
C.5.5.
Sollte es zu einem Unfall kommen, kannst du etwaige Schäden über unser Help Center melden. Unser Kundenservice wird sich in diesem Falle umgehend bei dir melden.
C.5.6.
Im Rahmen der Inanspruchnahme der MOIA Services haftest du für die von dir schuldhaft verursachten Schäden, die MOIA, MOIA Operations, ein Kooperationspartner oder Dritte erleiden. Besteht hiernach dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht des Nutzers gegenüber MOIA, MOIA Operations oder einem Kooperationspartner, gelten für die Höhe der Schadensersatzpflicht die in diesen AGB und/oder in der Servicegebühren-Tabelle jeweils vorgesehenen Schadenspauschalen. Dir bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines die Schadenspauschale überschreitenden Schadens bleibt vorbehalten.
C.5.7.
Bei einer Beförderung mit einem MOIA Fahrzeug gilt für dich der MOIA Verhaltenskodex. Ziel des MOIA Verhaltenskodex ist es, dass sich die Fahrgäste in den MOIA Fahrzeugen wohl und vor allem sicher fühlen. Im Falle eines Verstoßes gegen den MOIA Verhaltenskodex können wir oder der MOIA Anbieter neben den in Ziffer B.4.8. genannten Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes oder eines eventuell wiederholten Verstoßes z.B. (i) dich abmahnen, dabei geben wir dir die Möglichkeit ein noch bestehendes Fehlverhalten einzustellen, (ii) deine Beförderung verweigern, ohne den Fahrpreis zu erstatten, (iii) eine Schadenspauschale gemäß C.5.6. verlangen, (iv) dich vorläufig von dem Zugang zur MOIA App und allen oder einzelnen MOIA Services zu sperren, und/oder (v) den App-Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen und dein Konto zu löschen.
Berlin, 18.03.2019