Rechtliches

TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 

A.1.
Vertragsgegenstand und Funktionsweise von MOIA


A.1.1.
Betreiber der MOIA App und dein Vertragspartner für die Nutzung der MOIA App ist die MOIA GmbH, Alexanderufer 5, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 189716 B („MOIA“, „wir“).

A.1.2. Auf Grundlage der App-Nutzungsbedingungen in Teil B. ermöglicht MOIA dir („Nutzer“, „du“) die Nutzung der von MOIA zur Verfügung gestellten mobilen Anwendung („MOIA App“).

A.1.3.
Die Marke MOIA steht für ein innovatives Mobilitätskonzept, das Menschen eine attraktive Alternative zur Nutzung eines eigenen Fahrzeuges bieten soll. Hierfür können unterschiedliche Mobilitätsdienstleistungen angeboten werden, die das bestehende Verkehrsangebot ergänzen („MOIA Mobilitätsdienstleistungen“). Kunden buchen MOIA Mobilitätsdienstleistungen über die MOIA App und geben hierfür ihren Startpunkt und ihr Ziel ein. Der Kunde bekommt die geschätzte Fahr- und Ankunftszeit sowie den zu zahlenden Preis angezeigt und kann diese Fahrt dann anfragen. Das MOIA Fahrzeug („MOIA Fahrzeug“) bedient dann die jeweilige Fahrtanfrage. Durch die gemeinschaftliche Nutzung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen soll der Individualverkehr in Städten reduziert werden, um die damit einhergehenden Belastungen mit Lärm, Emissionen und Stau zu minimieren.

A.1.4.
Die Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen setzt den vorherigen Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Erbringung einer solchen MOIA Mobilitätsdienstleistung („Beförderungsvertrag“) voraus. Anbieter der MOIA Mobilitätsdienstleistungen und dein Vertragspartner für die Durchführung der Beförderung ist entweder die MOIA Operations Germany GmbH („MOIA Operations“) oder ein unter der Marke MOIA bzw. im Auftrag von MOIA auftretender Drittanbieter („Kooperationspartner“). MOIA Operations oder der Kooperationspartner werden nachfolgend als „MOIA Anbieter“ bezeichnet.

A.1.5.
Über die MOIA App kannst du MOIA Mobilitätsdienstleistungen von MOIA Anbietern anfragen, buchen und bezahlen. Diese Leistungen innerhalb der MOIA App zur Ermöglichung einer Nutzung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen werden unentgeltlich erbracht und nachfolgend als „App Services“ bezeichnet.

A.1.6.
App Services und MOIA Mobilitätsleistungen sind unterschiedliche, selbstständige Leistungen, die von unterschiedlichen Vertragspartnern erbracht werden. App Services und MOIA Mobilitätsdienstleistungen werden nachfolgend gemeinsam als „MOIA Services“ bezeichnet.

A.1.7.
MOIA Mobilitätsdienstleistungen können auch über Plattformen von ausgewählten Drittanbietern angefragt, gebucht und/oder bezahlt werden („Drittanbieter-Plattform“). Hierfür gelten die Bedingungen in Teil A.2.

A.1.8.
Für die MOIA Mobilitätsdienstleistungen gelten die Bedingungen in Teil C.

A.1.9.
MOIA und/oder der MOIA Anbieter sind nach freiem Ermessen berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft (d.h., nicht im Hinblick auf eine bereits erfolgte Buchung) die MOIA Services zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne individuelle Benachrichtigung zu ändern und/oder einzustellen. Eine Information über eine Einstellung der MOIA Services erfolgt rechtzeitig in der MOIA App und/oder über die Homepage www.moia.io.


A.2
Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen über Plattformen von Dritten

A.2.1.
MOIA Mobilitätsdienstleistungen können auch über Drittanbieter-Plattformen zum Beispiel über eine Drittanbieter-App angefragt, gebucht und bezahlt werden.

A.2.2.
Bei der Nutzung einer Drittanbieter-Plattform gelten unter Umständen die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters zusätzlich zu diesen AGB. Gegebenenfalls musst du bei dem Drittanbieter zunächst ein Benutzerkonto eröffnen, um die Drittanbieter-Plattform nutzen zu können.

A.2.3.
Bei der Nutzung der Drittanbieter-Plattform können zusätzliche Entgelte entstehen. Diese teilt dir der Drittanbieter mit.

A.2.4.
Wir sind nicht verantwortlich für die Drittanbieter-Plattform und bieten diese auch nicht selbst an. MOIA und/oder der MOIA Anbieter haften nicht für Fehler bei der Buchung über eine Drittanbieter-Plattform, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOIA und/oder dem MOIA Anbieter beruhen.

A.3.
Sonstige allgemeine Regelungen

A.3.1.
MOIA ist berechtigt, diese AGB für die Zukunft anzupassen, soweit die Änderungen für dich zumutbar sind. Wir teilen dir die Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten durch eine Benachrichtigung per E-Mail und/oder Benachrichtigung in der MOIA App mit. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn du ihnen nicht binnen eines Monats nach der Benachrichtigung in Textform (z.B. per E-Mail) widersprichst. Auf diese Folge werden wir dich in der Benachrichtigung besonders hinweisen. Bereits erfolgte Buchungen sind von solchen Änderungen ausgenommen.

A.3.2.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

A.3.3.
Für diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

A.3.4.
Du wirst darauf hingewiesen, dass MOIA und/oder MOIA Anbieter nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

A.3.5.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.

A.3.6.
Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB oder des MOIA Verhaltenskodex ist allein die deutsche Version maßgeblich.

A.3.7.
Die Einbindung des Kartenmaterials erfolgt teilweise über Google Maps, einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Für die Nutzung dieses Drittdienstes gelten die Nutzungsbedingungen von Google.

TEIL B – MOIA APP-NUTZUNGSBEDINGUNGEN
 

B.1.
Vertragsgegenstand, Vertragspartner MOIA App, Vorbehalt der Leistung

B.1.1.
Über die MOIA App kannst du MOIA Mobilitätsdienstleistungen von MOIA Anbietern anfragen, buchen und bezahlen. Die Nutzung der MOIA App ist kostenlos. MOIA ist dein Vertragspartner für die Nutzung der MOIA App.

B.1.2.
Die vorliegenden App-Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die von MOIA bereitgestellte MOIA App sowie die Erstellung und Verwaltung des Benutzerkontos, um eine Auswahl und Buchung einer MOIA Mobilitätsdienstleistung bei einem MOIA Anbieter unter einem separaten Beförderungsvertrag über die MOIA App zu ermöglichen. Für die Durchführung eines Beförderungsvertrags ist ausschließlich der jeweilige MOIA Anbieter nach Maßgabe der Bestimmungen für MOIA Mobilitätsdienstleistungen (Teil C.) verantwortlich.

B.1.3.
Du hast keinen Anspruch auf eine ständige und/oder störungsfreie Verfügbarkeit der App Services. Eine bestimmte Verfügbarkeit der App Services wird nicht zugesagt. Dies beinhaltet insbesondere auch die Frage, auf welchen Betriebssystemen und/oder Typen von Endgeräten die MOIA App verfügbar ist.

B.1.4.
Von Zeit zu Zeit wird die MOIA App möglicherweise zeitweise nicht verfügbar sein, insbesondere im Falle von Wartungsarbeiten sowie bei Auftreten von Sicherheitsproblemen oder Kapazitätsüberschreitungen.

B.2.
Nutzung der MOIA App, Registrierung und Benutzerkonto

B.2.1.
MOIA stellt dir die MOIA App kostenlos zum Download auf verschiedenen Plattformen zur Verfügung. Für die Installation und Nutzung der MOIA App benötigst du ein internetfähiges mobiles Endgerät. Bitte beachte die Betriebssystemanforderungen zur Nutzung der MOIA App. Diese findest du immer aktuell in unserem Help Center.

B.2.2.
Der Zugang und die Verbindung mit dem Internet sind nicht Leistungsgegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Hierfür können gesonderte Kosten gegenüber deinem Internetanbieter entstehen.

B.2.3.
Die Nutzung der App Services setzt deine erfolgreiche Registrierung als Kunde voraus. Die Registrierung erfolgt über die MOIA App unter Angabe deiner E-Mail-Adresse, deiner Mobilfunknummer oder eines sonstigen Identifizierungsmerkmals oder -dienstes. Während der Registrierung musst du dich mit diesen AGB einverstanden erklären.

B.2.4.
Bei der Registrierung als Nutzer hast du alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Änderungen im Hinblick auf die bei der Registrierung gemachten Angaben hast du uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Ziffer B.5.2. bleibt unberührt.

B.2.5.
Mit der Registrierung und dem Eröffnen eines Benutzerkontos kommt zwischen MOIA und dir ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der MOIA App zustande („App-Nutzungsvertrag“) und du akzeptierst diese AGB sowie die Geltung des in den AGB in Bezug genommenen MOIA Verhaltenskodex. Die unter dem App-Nutzungsvertrag erbrachten App Services sind kostenlos.

B.2.6.
Unsere Erklärung auf Abschluss eines App-Nutzungsvertrages im Rahmen der Registrierung nach Ziffer B.2.5. richtet sich nur an volljährige und voll geschäftsfähige Personen; das heißt, nur volljährige und voll geschäftsfähige Personen sind berechtigt, die MOIA App zu nutzen.

B.2.7.
Du kannst über die MOIA App auf dein Benutzerkonto zugreifen. Du bist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Beschaffenheit, Integrität und Rechtmäßigkeit der von dir übermittelten Daten und Inhalte. MOIA ist nicht zu einer Überprüfung der von dir übermittelten Daten oder Inhalte verantwortlich.

B.2.8.
Als natürliche Person darfst du nur ein Benutzerkonto haben. Du darfst das Benutzerkonto nicht mit einem Dritten gemeinsam nutzen oder einem Dritten Zugang zu deinem Benutzerkonto gewähren. Du trägst Sorge dafür, dass dein mobiles Endgerät und die MOIA App nicht durch unberechtigte Personen genutzt werden können. Solltest du Kenntnis über eine unberechtigte Nutzung deines Benutzerkontos durch Dritte erhalten (beispielsweise, weil Fahrten in deinem Benutzerkonto aufgeführt werden, die du nicht in Anspruch genommen hast), musst du uns umgehend in Kenntnis setzen.

B.3.
Nutzung der MOIA App zur Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen

B.3.1.
Wenn du über die MOIA App MOIA Mobilitätsdienstleistungen bei einem MOIA Anbieter buchen möchtest, bedarf es hierfür stets einer entsprechenden separaten Buchung bzw. jeweils des Abschlusses eines Beförderungsvertrages.

B.3.2.
Die MOIA Mobilitätsdienstleistungen sind in der MOIA App als entgeltpflichtig ausgewiesen, deine Bestellung erfolgt durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons.

B.3.3.
Näheres zur Buchung und Durchführung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen ergibt sich aus Teil C. dieser AGB.

B.4.
Rechteeinräumung, Nutzung der MOIA App, Rechtsfolgen bei Verstoß
 

B.4.1.
Du erhältst das kostenfreie, einfache, nicht übertragbare Recht, die MOIA App auf deinem Endgerät zu nutzen.

B.4.2.
Du darfst die MOIA App nur für deine eigenen Zwecke nutzen. Eine kommerzielle Weitervermittlung der MOIA Services ist nicht gestattet. Dir ist es untersagt, die technischen Zugangsvoraussetzungen und/oder Sicherheitsvorkehrungen der MOIA App zu umgehen.

B.4.3.
Die Bearbeitung, Vervielfältigung, öffentliche Darstellung oder jede andere Form der Nutzung der Inhalte und der Funktionsweise der MOIA App zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige Zustimmung von MOIA untersagt.

B.4.4.
Du bist verpflichtet, bei der Nutzung der MOIA App die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du bei der Nutzung der MOIA App keine Rechte Dritter verletzt und dass die von dir übermittelten Daten und Informationen rechtmäßig sind.

B.4.5.
Es ist dir untersagt, (i) bei deinem Benutzerkonto unrichtige Angaben zu machen, (ii) als natürliche Person mehrere Benutzerkonten zu führen, (iii) die MOIA App und/oder App Services zur Speicherung oder Übertragung von gesetzeswidrigen, rechtsverletzenden, jugendgefährdenden, beleidigenden oder anderweitig rechtswidrigen oder unrechtmäßigen Inhalten oder zur Speicherung oder Übertragung von Inhalten unter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter zu nutzen, (iv) die MOIA App und/oder die App Services zur Speicherung oder Übertragung von Schadcode zu nutzen, (v) in die Integrität oder die Leistung der MOIA App, der App Services und/oder von darin enthaltenen Daten Dritter einzugreifen und/oder (vi) den Versuch zu unternehmen, unbefugten Zugriff auf die MOIA App, die App Services und/oder die damit verbundenen Systeme bzw. Netzwerke zu erlangen.

B.4.6.
Im Falle (i) eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes durch dich gegen Pflichten gemäß Ziffer B.4.4. und/oder B.4.5., (ii) einer nicht offensichtlich unbegründeten Behauptung eines solchen Verstoßes durch Dritte und/oder (iii) bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegenüber MOIA auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Erbringung der MOIA Services, sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung auch deiner berechtigten Interessen, deinen Zugang zur MOIA App und den MOIA Services ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Wir werden dich über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

B.4.7.
Es ist dir untersagt, Guthaben, Gutscheine, Rabatte oder Werbemaßnahmen jeglicher Art in missbräuchlicher Weise zu erlangen und/oder zu gebrauchen; missbräuchlich ist die Erlangung oder der Gebrauch insbesondere, wenn die jeweiligen Aktionsbedingungen zum Beispiel durch die Verwendung mehrerer Benutzerkonten umgangen werden, erkennbare technische Fehler ausgenutzt oder falsche Tatsachen vorgebracht werden und dadurch die Gutschrift von Guthaben erwirkt wird. 

B.4.8.
Wenn du deine Pflichten aus dem App-Nutzungsvertrag bzw. diesen AGB verletzt, insbesondere durch einen Verstoß gegen deine Pflichten gemäß Ziffer B.4.2., B.4.4. und/oder B.4.5., B.4.7. oder gegen den MOIA Verhaltenskodex verstößt, ist MOIA unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte berechtigt, (i) dich abzumahnen, dabei geben wir dir die Möglichkeit ein noch bestehendes Fehlverhalten einzustellen, (ii) dich vorläufig von dem Zugang zur MOIA App und allen oder einzelnen MOIA Services zu sperren, und/oder (iii) den App-Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen und dein Konto zu löschen. Selbiges gilt im Falle, dass MOIA ein sonstiges berechtigtes Interesse an den vorgenannten Maßnahmen hat, insbesondere zum Schutz von MOIA, einem MOIA Anbieter oder anderer Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten.

Grundsätzlich wird MOIA dich zunächst verwarnen und dir die Möglichkeit geben, ein bestehendes Fehlverhalten einzustellen (Ziffer B.4.8. (i)), bevor weitergehende Maßnahmen nach Ziffer B.4.8. (ii) oder (iii) ergriffen werden.

B.4.9.
Die Anwendung der vorgenannten Maßnahmen steht im billigen Ermessen von MOIA. MOIA wird jedoch deine berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen. Namentlich wird MOIA bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen berücksichtigen, inwiefern dir mit Blick auf einen etwaigen Verstoß ein Verschuldensvorwurf zu machen ist. 

B.4.10.
Wenn der Vertrag mit dir außerordentlich gekündigt wurde oder deine Benutzerkonto vorläufig gesperrt wurdest, bist du nicht berechtigt, dich mit einem anderen Kunden- bzw. Benutzerkonto unter z.B. Nutzung einer anderen E-Mail-Adresse erneut anzumelden. In diesem Fall sind unsere Erklärungen im Rahmen des Registrierungsvorgangs nach Ziffer B.2.3. und B.2.4. gegenstandslos.

B.5.
Verwaltung von Zahlungsdaten in der MOIA App

B.5.1.
Über die MOIA App hast du die Möglichkeit, Zahlungsdaten für die Abrechnung etwaig von dir bestellter MOIA Mobilitätsdienstleistungen zu hinterlegen und zu verwalten.

B.5.2. Du musst deine Zahlungsdaten stets aktuell halten, um Zahlungen durchführen zu können. 

B.5.3.
Du bist verpflichtet, jeglichen Missbrauch und/oder Verdacht des Missbrauchs deines Benutzerkontos und/oder der Bezahlfunktion der MOIA App uns unverzüglich anzuzeigen, damit wir die Bezahlfunktion sperren können. Sollten wir den Verdacht haben, dass dein Benutzerkonto und/oder die Bezahlfunktion der MOIA App missbraucht wurde bzw. die Gefahr des Missbrauchs besteht, können wir dein Benutzerkonto sperren. Wir informieren dich im Falle der Sperrung per E-Mail. 

B.5.4.
In Ergänzung zu deinen gesetzlichen Haftungspflichten sowie der Haftung gemäß Ziffer B.4 haftest du für den Schaden, der entsteht, wenn du die vorstehenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt. Schäden nach Sperrung deines Benutzerkontos, die durch Nutzung des gesperrten Benutzerkontos entstehen, musst du nicht tragen.

B.6.
Haftung für die Nutzung der MOIA App

B.6.1.
Für die Haftung von MOIA im Zusammenhang mit Bereitstellung der MOIA App und den App Services gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dementsprechend haftet MOIA lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

B.6.2.
Für Schäden, die dir infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch MOIA, einschließlich unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzlichen Vertreter entstehen, haftet MOIA unbeschränkt. 

B.6.3.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MOIA, einschließlich der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzlichen Vertreter, allenfalls bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und Pflichten, auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. 

B.6.4.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Garantien übernommen wurden und für Verletzungen des Lebens des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

B.7.
Laufzeit und Kündigung des App-Nutzungsvertrags


Der App-Nutzungsvertrag kann von dir jederzeit und von MOIA mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Hierfür genügt jeweils eine einfache Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail oder Nachricht an das Help Center).

TEIL C – BEDINGUNGEN FÜR MOIA MOBILITÄTSDIENSTLEISTUNGEN

C.1.
Zustandekommen des Beförderungsvertrags mit einem MOIA Anbieter bei Buchung über die MOIA App

C.1.1.
Die Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen erfolgt mit deinem Benutzerkonto über die MOIA App. Das Angebot zur Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ein MOIA Fahrzeug für dich verfügbar ist und du MOIA Mobilitätsdienstleistungen innerhalb des Geschäftsgebietes und den aktuellen Geschäftszeiten in Anspruch nehmen möchtest. Außerhalb des Geschäftsgebietes oder der aktuellen Geschäftszeiten ist somit eine Beförderung nicht möglich. Das Geschäftsgebiet sowie die aktuellen Geschäftszeiten kannst du in der MOIA App bzw. auf unserer Website einsehen. 

C.1.2.
Zur Buchung gibst du in die Suchmaske der MOIA App deinen gewünschten Start- und Zielort ein („Anfrage“). Wir beantworten deine Anfrage und teilen dir über die MOIA App den Fahrpreis, die geschätzte Start- und Fahrtzeit sowie den Start- und Zielort mit, der deiner Anfrage entspricht oder nahekommt („Verbindung“). Die angezeigte Verbindung stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe (sogenannte invitatio ad offerendum).

C.1.3.
Du kannst die Verbindung für die MOIA Mobilitätsdienstleistung auswählen. Etwaige Zuschläge für Sonderziele (z.B. Flughafen) sind in der dir angezeigten Verbindung bereits mit inbegriffen. Kosten entstehen für dich erst, wenn du die MOIA Mobilitätsdienstleistungen durch einen Klick in der MOIA App verbindlich bestellst („Buchung“).

C.1.4.
Soweit dein Vertragspartner des Beförderungsvertrags nicht die MOIA Operations, sondern ein Kooperationspartner ist, teilen wir dir auf geeignete Weise (z.B. in unserer Buchungsbestätigung oder Rechnung) Identität und Anschrift des Kooperationspartners mit, der deine MOIA Mobilitätsdienstleistung erbringt.

C.1.5.
Etwaige Eingabefehler, etwa den Start- oder Zielort oder Zeitpunkt betreffend, kannst du vor der Buchung korrigieren. Nach der Buchung hast du die Möglichkeit, die Verbindung innerhalb der in der MOIA App angezeigten Zeit kostenfrei zu stornieren. Für die Buchung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen als Beförderungsleistungen von Personen besteht nach der gesetzlichen Regelung kein Widerrufsrecht.

C.1.6.
Nach der Buchung eines MOIA Fahrzeuges ist eine Änderung des Zielortes nicht mehr möglich.

C.2.
Buchung für Mitreisende, Nutzung durch Minderjährige, Gepäck

C.2.1.
Du kannst die von dir angefragte Verbindung auch (nur) für Dritte bestellen („Mitreisende“). Die Zahl der Mitreisenden kannst du während der Buchung je nach Verfügbarkeit für die Verbindung eingeben. Du musst für alle Mitreisenden den Fahrpreis im Rahmen der Buchung bezahlen.

C.2.2.
Du musst die Mitreisenden spätestens bei der Bestellung auf diese AGB und den MOIA Verhaltenskodex hinweisen. Du bist Ansprechpartner für alle Ansprüche gegenüber Mitreisenden. Du bist verpflichtet, auf Anfrage Namen und Anschrift eines Mitreisenden mitzuteilen, damit Ansprüche gegen diesen durchgesetzt werden können.

C.2.3.
Du kannst eine Fahrt für einen Minderjährigen als Erziehungsberechtigter oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten buchen. Du stellst sicher, dass ein Minderjähriger im erforderlichen Umfang beaufsichtigt wird. Von Seiten des MOIA Anbieters wird ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Minderjährigen übernommen. 

C.2.4.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass der Minderjährige ordnungsgemäß und mit einem gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Kindersitz gesichert wird. Du kannst einen Kindersitz für einen Minderjährigen über die MOIA App buchen, wenn der für den Minderjährigen gesetzlich vorgeschriebene Kindersitz in dem jeweiligen Geschäftsgebiet verfügbar ist. Eine Übersicht über die verfügbaren Kindersitze findest du im Help-Center

C.2.5.
Vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Beförderung eines Minderjährigen nur in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig.

C.2.6.
Zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr ist Beförderung eines Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Die schriftliche Zustimmung ist dem Fahrer auf Nachfrage vorzulegen.

C.2.7.
Zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr ist die Beförderung eines Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine vorherige Zustimmung des Erziehungsberechtigten erteilt wurde.

C.2.8.
Du kannst Gepäck mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die letztverbindliche Entscheidung hierüber trifft der Fahrer des MOIA Fahrzeuges. Du bist verpflichtet, dein Gepäck sicher zu verstauen. Gefährliche Gegenstände darfst du nicht mitnehmen.

C.2.9.
Die Haftung des Fahrzeugführers nach StVO bleibt unberührt.

C.3.
Zahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen

C.3.1.
Alle Zahlungsforderungen eines MOIA Anbieters gegen dich aufgrund der Buchung einer Verbindung sind sofort fällig.

C.3.2.
Du zahlst die MOIA Mobilitätsdienstleistungen und etwaige andere aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen geschuldete Entgelte (z.B. Erstattungsansprüche, Servicegebühren etc.) über die MOIA App; die Abwicklung deiner Zahlung gegenüber dem MOIA Anbieter übernehmen wir gemeinsam mit einem Zahlungsdienstleister.

C.3.3.
Du kannst verschiedene Zahlungsmittel bzw. Zahlungsdienste in der MOIA App hinterlegen und jederzeit entfernen.

C.3.4.
Wenn du die Bezahlfunktion nutzt, um offene Entgelte für die Buchung einer Verbindung zu begleichen, belasten wir über das von dir ausgewählte Zahlungsmittel dein zugehöriges Zahlungskonto mit dem jeweils fälligen Betrag.

C.3.5.
Rückzahlungen nehmen wir grundsätzlich auf das Zahlungskonto vor, mit dem du die ursprüngliche Zahlung an uns geleistet hast.

C.3.6.
Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters unter Umständen zusätzlich zu diesen AGB. Gegebenenfalls musst du bei Dritten zunächst ein Benutzerkonto eröffnen, um diese Zahlungsdienste nutzen zu können. Wir sind nicht verantwortlich für diese Zahlungsdienste und bieten diese auch nicht selbst an.

C.3.7.
Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter können zusätzliche Entgelte entstehen. Diese teilt dir der Zahlungsdienstleister mit. Unsere Pflicht, dir nach § 312a Abs. 4 BGB eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, bleibt unberührt.

C.3.8.
Die Bezahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen kann auch mithilfe von Zeitkarten (z.B. Wochenend-, Wochen-, Monatskarten), Paketangeboten (z.B. bestimmten Fahrtkontingenten) oder aus erworbenen Guthaben erfolgen. Erwerb und Einlösung richten sich nach den besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebots.

C.3.9.
Die Bezahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen kann weiterhin durch Aktionsgutscheine (z.B. Neukunden-, Firmenkunden- oder Member-get-Member-Programme) erfolgen. Erwerb und Einlösung richten sich nach den besonderen Bedingungen des jeweiligen Programms.

C.4.
Smart Saver

C.4.1.
Smart Saver können ausschließlich in der MOIA App erworben werden. Voraussetzung für die Buchung ist das Vorhandensein eines gültigen Benutzerkontos. Zur Buchung stehen der Smart Saver 25 und der Smart Saver 50 zur Verfügung. Die Buchung des Smart Savers ist einmalig, sie wird nicht automatisch verlängert.

C.4.2.
Mit dem Smart Saver erhältst Du für einen definierten Zeitraum einen bestimmten Rabatt auf deinen Fahrpreis. Bei dem Smart Saver 25 ermäßigt sich der Fahrpreis automatisch um 25 Prozent, bei dem Smart Saver 50 um 50 Prozent. Der Zeitraum, für den sich der Fahrpreis entsprechend reduziert, beträgt 30 Tage ab dem Buchungszeitpunkt. Danach gilt wieder der übliche, nicht ermäßigte Fahrpreis.

C.4.3.
Smart Saver sind mit Gutscheinen kombinierbar. Wird Smart Saver mit einem Gutschein kombiniert, so wird der Gutschein auf den bereits durch Smart Saver reduzierten Preis angewandt.

C.4.4.
Die Bezahlung des Smart Savers erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das Du bereits in deiner MOIA App hinterlegt hast. Im Übrigen gelten die Regelungen unter C.3. unserer Geschäftsbedingungen entsprechend.

C.4.5.

Widerrufsbelehrung

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (MOIA GmbH, Alexanderufer 5, 10117 Berlin, E-Mail: info@moia.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden (siehe Punkt 4.6.), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

C.4.6.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann füll bitte dieses Formular aus und sende es an uns zurück, gerne per E-Mail an info@moia.io.)

An MOIA GmbH, Alexanderufer 5, 10117 Berlin, info@moia.io:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher:in

Anschrift des/der Vebraucher:in

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

C.4.7.
Der Umtausch oder die Erstattung eines erworbenen Smart Savers nach Ablauf der Widerrufsfrist ist nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann der MOIA Anbieter aus Gründen der Billigkeit einen Umtausch oder eine Erstattung des Fahrscheins zulassen. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

C.4.8.
Der Wert der Ermäßigung wird nicht ausgezahlt oder überwiesen. Smart Saver sind nicht übertragbar. Strafen, Servicegebühren oder andere Geldforderungen, die nicht aus Mobilitätsdienstleistungen herrühren, sind vom Anwendungsbereich des Smart Savers ausgeschlossen. Zur Nutzung des Smart Savers kann es unter Umständen erforderlich sein, die aktuellste MOIA App Version installiert zu haben.

C.5.
MOIA Mobilitätsdienstleistungen, Wartezeit, Störungen im Betrieb

C.5.1.
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn du eine Verbindung kostenpflichtig gebucht hast und die Beförderung nicht durch für den MOIA Anbieter unvorhersehbare und von diesem nicht zu vertretende Umstände verhindert wird und MOIA oder der MOIA Anbieter diese Umstände auch nicht durch zumutbare Aufwendungen abwenden noch abhelfen kann, wie z.B. höhere Gewalt.

C.5.2.
Der Fahrer kann dich bei Betreten des MOIA Fahrzeuges nach der Buchungsbestätigung oder deinem Namen fragen, um dich zu identifizieren.

C.5.3.
Du musst zügig ein- und aussteigen, um die Haltezeit zu verkürzen. Beim Ein- und Aussteigen musst du dich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

C.5.4.
Um MOIA Mobilitätsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen du und deine Mitreisenden zu der in der MOIA App angezeigten Abfahrtszeit an dem Startpunkt sein. Der Startpunkt wird dir in der MOIA App angezeigt. Findest du dich mit deinen Mitreisenden nicht oder nicht rechtzeitig an dem Startpunkt ein, entfällt dein Beförderungsanspruch ersatzlos. Der Fahrpreis wird dir nicht erstattet. Bitte beachte: Etwaige Informationen in der MOIA App zur Ankunft des MOIA Fahrzeuges, der konkreten Fahrtstrecke und/oder der Fahrzeit können von äußeren Faktoren wie dem aktuellen Verkehrsaufkommen oder kurzfristigen Sperrungen abhängen und sind deshalb lediglich unverbindliche Schätzungen.

C.5.5.
Über die MOIA App kannst du jederzeit verfolgen, wann das MOIA Fahrzeug an dem Startpunkt eintreffen wird. Sollte es zu Verspätungen kommen, sind du und deine Mitreisenden verpflichtet, bis zu 15 Minuten auf das MOIA Fahrzeug zu warten. Solltest du mit deinen Mitreisenden den Startpunkt vor diesen 15 Minuten verlassen und nicht auf unser MOIA Fahrzeug warten, werden wir dir die Fahrt vollumfänglich in Rechnung stellen. Sollte die Verspätung 15 Minuten überschreiten, erhältst du die Möglichkeit die Buchung innerhalb der in der MOIA App angezeigten Zeit zu stornieren. Solltest du die Fahrt stornieren, werden wir dir den Fahrtpreis erstatten.

C.5.6.
Umtausch oder Erstattung eines erworbenen Fahrscheins ist nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann der MOIA Anbieter aus Gründen der Billigkeit einen Umtausch oder eine Erstattung des Fahrscheins zulassen. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

C.5.7.
Sollte eine Buchung nicht oder nicht vollständig durchführbar sein, etwa aufgrund technischer oder betrieblicher Probleme (z.B. Fahrzeugausfall, Stau) oder weil eine Verbindung nicht mehr verfügbar ist („fehlerhafte Buchung“), wirst du unverzüglich über die MOIA App, per SMS, Mobiltelefon oder E-Mail informiert. Der Fahrpreis wird dir in diesem Fall automatisch erstattet. Danach kannst du über die MOIA App ein neues MOIA Fahrzeug buchen. Eine automatische Neubuchung eines MOIA Fahrzeuges erfolgt nicht.

C.6.
Haftung für MOIA Mobilitätsdienstleistungen, Haftung des Nutzers, MOIA Verhaltenskodex

C.6.1.
Entsteht dir infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die MOIA Operations oder einen Kooperationspartner, einschließlich deren Mitarbeiter, Organe und/oder gesetzliche Vertreter, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen ein Schaden, haften hierfür die MOIA Operations oder ein Kooperationspartner unbeschränkt.

C.6.2.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften die MOIA Operations oder der Kooperationspartner, einschließlich deren Mitarbeiter, Organe und/oder gesetzliche Vertreter, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und Pflichten, auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst.

C.6.3.
Im Übrigen haften die MOIA Operations oder ein Kooperationspartner nicht.

C.6.4.
Die in C.6.2. und C.6.3. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Garantien übernommen wurden und für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

C.6.5.
Sollte es zu einem Unfall kommen, kannst du etwaige Schäden über unser Help Center melden. Unser Kundenservice wird sich in diesem Falle umgehend bei dir melden.

C.6.6.
Im Rahmen der Inanspruchnahme der MOIA Services haftest du für die von dir schuldhaft verursachten Schäden, die MOIA, MOIA Operations, ein Kooperationspartner oder Dritte erleiden. Besteht hiernach dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht des Nutzers gegenüber MOIA, MOIA Operations oder einem Kooperationspartner, gelten für die Höhe der Schadensersatzpflicht die in diesen AGB und/oder in der Servicegebühren-Tabelle jeweils vorgesehenen Schadenspauschalen. Dir bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines die Schadenspauschale überschreitenden Schadens bleibt vorbehalten.

C.6.7.
Bei einer Beförderung mit einem MOIA Fahrzeug gilt für dich der MOIA Verhaltenskodex. Ziel des MOIA Verhaltenskodex ist es, dass sich die Fahrgäste in den MOIA Fahrzeugen wohl und vor allem sicher fühlen. Im Falle eines Verstoßes gegen den MOIA Verhaltenskodex können wir oder der MOIA Anbieter neben den in Ziffer B.4.8. genannten Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes oder eines eventuell wiederholten Verstoßes z.B. (i) dich abmahnen, dabei geben wir dir die Möglichkeit ein noch bestehendes Fehlverhalten einzustellen, (ii) deine Beförderung verweigern, ohne den Fahrpreis zu erstatten, (iii) eine Schadenspauschale gemäß C.6.6. verlangen, (iv) dich vorläufig von dem Zugang zur MOIA App und allen oder einzelnen MOIA Services zu sperren, und/oder (v) den App-Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen und dein Konto zu löschen.
 

Berlin, 23.02.2022

MOIA Verhaltenskodex

MOIA hat das Ziel, das Leben in urbanen Räumen durch innovative und umweltfreundliche Mobilitätsdienstleistungen lebenswerter, sicherer und schöner zu gestalten. Damit das gelingt, ist es wichtig, dass sich die Fahrgäste in den MOIA Fahrzeugen wohl und vor allem sicher fühlen. Daher haben alle Fahrgäste den MOIA Verhaltenskodex zu beachten. 

  1. Ein respektvolles Miteinander ist Grundbedingung für die Nutzung unserer Dienste. Das betrifft nicht nur den höflichen Auftritt gegenüber unserem Fahrer, sondern umfasst auch einen rücksichtsvollen und respektvollen Umgang mit anderen Fahrgästen und fremdem Eigentum. 
  2. Gesetzeswidriges Verhalten hat in einem MOIA Fahrzeug keinen Platz. Etwaige Verstöße gegen geltendes Recht werden wir umgehend nach Bekanntwerden an die zuständige Behörde melden. 
  3. Verhalte dich so, wie du es auch von anderen erwartest. Sei rücksichtsvoll und nutze das MOIA Fahrzeug so, dass auch alle anderen Fahrgäste eine bequeme und angenehme Fahrt genießen können („fair use“). Du haftest für alle von dir verschuldeten Schäden am MOIA Fahrzeug.
  4. Ermögliche den anderen Fahrgästen ein angenehmes Fahrerlebnis und belästige niemanden durch andauerndes Telefonieren oder lautes Abspielen von Musik oder Videos.
  5. Sicherheit geht vor. Folge daher den fahrtbezogenen Anweisungen des Fahrers und lenke ihn während der Fahrt nicht ab.
  6. Du bist verpflichtet, dich unverzüglich nach Betreten des MOIA Fahrzeuges mit dem Sicherheitsgurt anzuschnallen. Bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht musst du ein behördliches Verwarngeld selbst bezahlen. 
  7. Personen, die aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustandes oder ihres Verhaltens eine Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste oder des Fahrdienstes darstellen, können nicht befördert werden. Eine entsprechend gebuchte Fahrt verfällt und wird dir auch nicht erstattet.
  8. Es gilt ein striktes Rauchverbot. 
  9. Der Verzehr von Lebensmitteln und der Konsum von alkoholischen Getränken ist in MOIA Fahrzeugen nicht gestattet. Du kannst nicht-alkoholische Getränke konsumieren, sofern es hierdurch zu keiner Verunreinigung des MOIA Fahrzeuges kommt.
  10. Mit Rücksicht auf Menschen mit Allergien ist die Mitnahme von Tieren untersagt.
  11. Es wird keine Form der Belästigung oder sexuell übergriffigen Verhaltens geduldet. Jeder Verstoß führt unweigerlich zum sofortigen dauerhaften Ausschluss von unserem Dienst und wird umgehend an die zuständige Behörde gemeldet.
  12. Verhalte dich respektvoll. Es ist dir untersagt, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von anderen Fahrgästen ohne deren vorherige Zustimmung zu machen.
  13. Wir stellen uns aktiv gegen jede Form von Diskriminierung und Hassrede. Rassistische, nationalistische oder sexistische Äußerungen haben in MOIA Fahrzeugen ebenso wenig Platz, wie Äußerungen, die religiöse oder ethnische Gruppen angreifen oder sonstige Teile der Bevölkerung verächtlich machen oder beleidigen. 

Stand: 29.07.2018

Servicegebühren

Service

Möglicher Grund

Gebühr

Beseitigung leichter Verunreinigung

  • Leichte Verunreinigung des Fahrzeuginnenraumes durch Flüssigkeiten/Speisen

80 EUR

Einfache Reinigung des Fahrzeuginnenraumes

  • Verschmutzung des Fahrzeuginnenraumes durch Speisen und Getränke

  • Verstoß gegen das Rauchverbot

140 EUR

Tiefenreinigung des Fahrzeuginnenraumes (inkl. Desinfektion)

  • Reinigung von Erbrochenem oder stark riechenden Flüssigkeiten (z.B. alkoholischen Getränken)

250 EUR

Renovierung des Holzbodens

  • Beschädigung des Holzbodens

1840 EUR

Ersatz des Passagierbildschirms

  • Beschädigung des Passagierbildschirms

2470 EUR

Erneuerung eines Sitzes

  • Beschädigung eines Sitzes

800 EUR

 

Beförderungsbedingungen

TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A.1 Allgemeine Beförderungsbedingungen

Soweit in diesen Beförderungsbedingungen keine besonderen Regelungen getroffen werden, finden die gesetzlichen Regelungen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

A.2 Geltungsbereich

Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Verkehr von MOIA im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

A.3 Vertragsgegenstand und Funktionsweise von MOIA

A.3.1. Fahrgäste können MOIA Mobilitätsdienstleistungen über die MOIA App unter Angabe ihres Start- und Zielpunkts buchen. Sie bekommen die geschätzte Einstiegs- und Ankunftszeit sowie den zu zahlenden Preis angezeigt und vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs angeboten. Dieses Beförderungsangebot kann im nächsten Schritt vom Fahrgast durch Klicken auf den Buchungsbutton angenommen werden. Das MOIA-Fahrzeug bedient dann die jeweilige Fahrtanfrage.

A.3.2. Die Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen setzt den vorherigen Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Erbringung einer solchen MOIA Mobilitätsdienstleistung („Beförderungsvertrag“) voraus. Anbieterin der MOIA Mobilitätsdienstleistungen und die Vertragspartner*in für die Durchführung der Beförderung ist entweder die MOIA Operations Germany GmbH oder ein/e unter der Marke MOIA bzw. im Auftrag von MOIA auftretender Drittanbieter*in.

A.3.3. MOIA Mobilitätsdienstleistungen können über die MOIA App angefragt, gebucht und bezahlt werden.

A.3.4 MOIA Mobilitätsdienstleistungen können mit Einschränkungen auch über Plattformen von ausgewählten Drittanbieter*innen angefragt, gebucht und/oder bezahlt werden („Drittanbieter-Plattform“). Hierfür gelten die Bedingungen in B.1.

A.4 Sonstige Regelungen

A.4.1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

A.4.2. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher*innen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.

A.4.3. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser Beförderungsbedingungen oder des MOIA Verhaltenskodex ist allein die deutsche Version maßgeblich.

A.4.4. Die Einbindung des Kartenmaterials erfolgt teilweise über Google Maps, einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Für die Nutzung dieses Drittdienstes gelten die Nutzungsbedingungen von Google.

TEIL B – BEDINGUNGEN FÜR MOIA MOBILITÄTSDIENSTLEISTUNGEN

B.1 Anspruch auf Beförderung, Zustandekommen des Beförderungsvertrags bei Buchung über die MOIA App, Einschränkungen

B.1.1. Die Buchung des Beförderungsvertrags erfolgt ausschließlich mit dem Benutzerkonto des Fahrgastes über die MOIA App oder über die Buchungsplattform eines/r Drittanbieter*in, wie zum Beispiel die HVV Switch App. Das Angebot zur Buchung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ausreichend Sitzplätze im MOIA-Fahrzeug für den Fahrgast verfügbar sind, die geeignet sind, die gebuchte Servicequalität zu befriedigen (z.B. Kindersitz oder behindertengerechter Sitzplatz) und dass die Mobilitätsdienstleistungen innerhalb des Geschäftsgebietes und den Geschäftszeiten in Anspruch genommen werden. Außerhalb des Geschäftsgebietes oder der Geschäftszeiten ist eine Beförderung nicht möglich. Ein Anspruch auf Beförderung besteht daher grundsätzlich nur, soweit innerhalb der Geschäftszeiten und des Geschäftsgebiets freie Sitzplätze verfügbar sind.

B.1.2. Bei der Nutzung einer Drittanbieter-Plattform gelten unter Umständen die Bedingungen des/der jeweiligen Drittanbieter*in zusätzlich zu diesen Beförderungsbedingungen. Der/Die Drittanbieter*in kann dazu auffordern, zunächst ein Benutzerkonto zu eröffnen, um die Drittanbieter-Plattform nutzen zu können.

B.1.3. MOIA ist nicht verantwortlich für die Drittanbieter-Plattform und bietet diese auch nicht selbst an. MOIA haftet nicht für Fehler bei der Buchung über eine Drittanbieter-Plattform, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOIA beruht.

B.1.4. Etwaige Eingabefehler, etwa den Start- oder Zielort oder Zeitpunkt betreffend, kann der Fahrgast vor der Buchung korrigieren. Nach der Buchung besteht die Möglichkeit, die Verbindung innerhalb der unter B.4.7. definierten Zeiträume kostenfrei zu stornieren. Für die Buchung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen als Beförderungsleistungen von Personen besteht nach der gesetzlichen Regelung kein Widerrufsrecht.

B.1.5. Nach der Buchung eines MOIA-Fahrzeuges ist eine Änderung des Zielortes oder der Anzahl der Fahrgäste nicht mehr möglich.

B.1.6. Rabatte, mit Ausnahme des Rabatts für begleitete Kinder, werden grundsätzlich bei Buchungen über die MOIA App sowie die hvv Switch App gewährt. Für die Dauer eines Übergangszeitraums bis zur Umsetzung der erforderlichen technischen Funktionen innerhalb der hvv Switch App ist die Rabattgewährung ausschließlich bei Buchungen über die MOIA App möglich. Bei der Inanspruchnahme etwaiger Rabatte ist der Fahrgast verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich die Umstände, die zur Inanspruchnahme von Rabatten berechtigen, ändern, ist der Fahrgast verpflichtet diese Umstände bei der Buchung zu berücksichtigen.

B.1.7. Die Buchung eines barrierefreien Fahrzeugs für Rollstuhlfahrer*innen kann aus technischen Gründen ausschließlich über die MOIA App erfolgen. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den entsprechenden Spezialfahrzeugen vorhanden sind. Sind innerhalb von 60 Minuten keine Kapazitäten vorhanden, werden dem Fahrgast keine Fahrtmöglichkeiten angezeigt.

B.2 Buchung für Mitreisende, Nutzung durch Menschen mit Schwerbehinderung und Minderjährige, Gepäck, Rollstühle

B.2.1. Die angefragte Verbindung kann auch (nur) für Dritte bestellt werden („Mitreisende“). Die Zahl der Mitreisenden ist während der Buchung je nach Verfügbarkeit für die Verbindung anzugeben. Der buchende Fahrgast muss für alle Mitreisenden den Fahrpreis im Rahmen der Buchung bezahlen.

B.2.2. Fahrgäste, die einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung gemäß § 228 SGB IX haben, dürfen unentgeltliche Fahrten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nur für sich und gegebenenfalls eine eingetragene Begleitperson buchen. Die Buchung hat über den MOIA-Account der Person mit Schwerbehinderung zu erfolgen, deren Status vorher nach Überprüfung der Legitimationspapiere (Schwerbehindertenausweis, Beiblatt mit Wertmarke, Personalausweis oder einen anderen Ausweis zur Feststellung der Identität) vom Kundenservice im Kundeprofil hinterlegt wird. Eine unentgeltliche Fahrt kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ausschließlich für die Begleitperson gebucht werden. Bei Buchungen von mehreren Sitzplätzen, findet eine unentgeltliche Beförderung nur für die buchende Person mit Schwerbehinderung und gegebenenfalls die eingetragene Begleitperson statt. Darüber hinaus fallen die üblichen Tarifentgelte an, wobei die erste entgeltlich mitfahrende Person wie die erste entgeltlich mitfahrende Person bei einer normalen Gruppenfahrt behandelt wird; hier fällt die volle Grundgebühr für die erste Person an. Buchungen ausschließlich für Dritte, die nicht zum berechtigten Personenkreis i.S.d § 228 SGB IX gehören, sind ebenfalls möglich; hierfür muss der Fahrgast vorab den Status der unentgeltlichen Beförderung in der App ausschalten. Buchungen für weitere oder andere Menschen mit Schwerbehinderung, die nicht mit der buchenden Person identisch sind, sind nicht möglich.

B.2.3. Die Mitreisenden müssen spätestens bei der Bestellung auf diese Beförderungsbedingungen und den MOIA Verhaltenskodex hingewiesen werden. Der Fahrgast ist Ansprechpartner für alle Ansprüche gegenüber Mitreisenden. Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Anfrage Namen und Anschrift sowie eine Kontaktmöglichkeit der/des Mitreisenden mitzuteilen, damit Ansprüche gegen diese/n durchgesetzt werden können.

B.2.4. Der Fahrgast kann eine Fahrt für eine/n Minderjährige*n als Erziehungsberechtigte*r oder mit Zustimmung eines/r Erziehungsberechtigten buchen. Der Fahrgast stellt sicher, dass ein/e Minderjährige*r im erforderlichen Umfang beaufsichtigt wird. Von Seiten des/der MOIA Anbieter*in wird ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber der/dem Minderjährigen übernommen.

B.2.5. Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass der/die Minderjährige ordnungsgemäß und mit einem gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Kindersitz gesichert wird. Ein Kindersitz für eine/n Minderjährige*n kann über die MOIA App gebucht werden, wenn der für den/die Minderjährige*n gesetzlich vorgeschriebene Kindersitz in dem jeweiligen Geschäftsgebiet verfügbar ist. Auf eine Übersicht über die verfügbaren Kindersitze kann im Help-Center zugegriffen werden.

B.2.6. Vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Beförderung eines/r Minderjährigen nur in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig.

B.2.7. Zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr ist Beförderung eines/r Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der/die Minderjährige nach seinem/ihrem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine schriftliche Zustimmung des/r Erziehungsberechtigten vorliegt. Die schriftliche Zustimmung ist dem Fahrpersonal auf Nachfrage vorzulegen.

B.2.8. Zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr ist die Beförderung eines/r Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der/die Minderjährige nach seinem/ihrem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine vorherige Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erteilt wurde. Im Übrigen gelten § 3 und § 4 Absatz 4 BefBedV entsprechend.

B.2.9. Dem Fahrgast ist es gestattet, leichtes Gepäck mitzunehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die letztverbindliche Entscheidung hierüber trifft das Fahrpersonal des MOIA- Fahrzeuges. Der Fahrgast ist verpflichtet, sein/ihr Gepäck sicher zu verstauen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden. Fahrräder können nicht mitgeführt werden.

B.2.10. Das Fahrpersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Fahrgäste, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.

B.2.11. Die Mitnahme von Kinderwagen sowie von - auch elektrischen - Rollstühlen ist grundsätzlich nur zugelassen, wenn die Bauart der Kinderwagen, der Rollstühle und der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Hierüber trifft das Fahrpersonal die Entscheidung im Einzelfall. Kinderwagen und orthopädische Hilfsmittel haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Sachen.

B.2.12. Der Rollstuhl ist als Sitz geeignet, wenn

  1. am Rollstuhl ein Kraftknotensystem vorhanden ist,

  2. der Rollstuhl nach ISO 10542 oder DIN-7176-19 zertifiziert ist (inkl. Prüfzeichen am Rollstuhl),

  3. der Rollstuhl die max. Breite von 75 cm, max. Länge von 100 cm und max. Höhe von 155 cm nicht überschreitet,

  4. das Gewicht des Rollstuhls inklusive der darinsitzenden Person maximal 250 Kg beträgt,

  5. es sich nicht um einen einfachen Faltrollstuhl handelt, und

  6. der Rollstuhl unbeschädigt ist.

Die im Rollstuhl fahrende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr Rollstuhl diesen Anforderungen genügt. Die Rollstühle dürfen zudem nicht über Anbauten, medizinisches Equipment etc. verfügen. Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend nur befördert werden, wenn die genannten Maße und Voraussetzungen vollständig eingehalten werden und der Rollstuhl entsprechend gesichert werden kann. Klapp- bzw. faltbare Rollstühle sind nur dann zulässig, wenn der Fahrgast selbstständig ein- und aussteigen kann. Der zusammengeklappte Rollstuhl ist dann vom Fahrpersonal sicher zu verstauen.

B.2.13. Die Umsetzung einer im Rollstuhl fahrenden Person in einen gewöhnlichen Fahrzeugsitz wird vor Fahrtantritt durch das Fahrzeugpersonal geprüft. Wenn sich dies als möglich erweist, kann das Fahrzeugpersonal nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Geeignetheit des Rollstuhls zur Beförderung entsprechende Anweisungen tätigen.

B.2.14. Ein Anspruch auf Beförderung von Tieren besteht nicht. Davon ausgenommen sind Blindenführhunde, die eine blinde Person begleiten, Behindertenbegleithunde und Assistenzhunde. Die mitgeführten Tiere sind so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können. Tiere können nur angeleint oder anderweitig gesichert sowie unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert werden. Die Beförderung von Tieren auf Fahrzeugsitzen ist untersagt.

B.2.15. Sollte der Fahrgast Fundsachen finden, hat er diese direkt an das Fahrpersonal zu übergeben. Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Fundbüro des Verkehrsunternehmers gegen Zahlung eines Entgeltes für die Aufbewahrung zurückgegeben. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das Fahrpersonal ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.

B.3 Zahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen

B.3.1. Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Der jeweils geltende Tarif kann auf moia.io/tarif eingesehen werden.

B.3.2. Kosten entstehen erst, wenn die MOIA Mobilitätsdienstleistungen verbindlich in der MOIA App bestellt wird („Buchung“). Alle mit der Buchung zusammenhängenden Zahlungsforderungen sind sofort fällig.

B.3.3. Die Bezahlung der MOIA Mobilitätsdienstleistungen und etwaiger anderer aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von MOIA Mobilitätsdienstleistungen geschuldeten Entgelte (z.B. Erstattungsansprüche, Servicegebühren etc.) erfolgen über die MOIA App; die Abwicklung der Zahlung gegenüber dem/der MOIA Anbieter*in übernimmt MOIA gemeinsam mit einem/r Zahlungsdienstleister*in. MOIA ist nicht verpflichtet eine Buchung mit Bargeld zu ermöglichen. Die Buchung ist ausschließlich über die jeweilige Buchungsplattform mit elektronischen Zahlungsmitteln möglich.

B.3.4. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Zahlungsmittel bzw. Zahlungsdienste in der MOIA App zu hinterlegen und jederzeit zu entfernen.

B.3.5. MOIA belastet das ausgewählte zum Zahlungsmittel zugehörige Zahlungskonto mit dem jeweils fälligen Betrag, wenn offene Entgelte für die Buchung einer Verbindung beglichen werden sollen.

B.3.6. Rückzahlungen nimmt MOIA grundsätzlich auf das Zahlungskonto vor, mit dem die ursprüngliche Zahlung geleistet worden ist.

B.3.7. Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten die Bedingungen des/der jeweiligen Anbieter*in unter Umständen zusätzlich zu diesen Beförderungsbedingungen. Der/Die Anbieter*in der Zahlungsdienste kann dazu auffordern, zunächst ein Benutzerkonto zu eröffnen, um diese Zahlungsdienste nutzen zu können. MOIA ist nicht verantwortlich für diese Zahlungsdienste und bietet diese auch nicht selbst an.

B.3.8. Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter können zusätzliche Entgelte entstehen. Diese werden durch den/die Zahlungsdienstleister*in kommuniziert. Unsere Pflicht nach § 312 Abs. 4 BGB, eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, bleibt unberührt.

B.3.9. Die Bezahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen kann gegebenenfalls auch mithilfe von Paketangeboten (z.B. bestimmten Fahrtkontingenten) oder aus erworbenen Guthaben erfolgen. Erwerb und Einlösung richten sich nach den besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebots.

B.3.10. Die Bezahlung von MOIA Mobilitätsdienstleistungen kann gegebenenfalls weiterhin durch Aktionsgutscheine (z.B. Neukund*innen-, Firmenkund*innen- oder Member-get- Member-Programme) erfolgen. Der Aktionsgutschein muss vor der Buchung in der App hinterlegt und aktiviert worden sein. Erwerb und Einlösung richten sich nach den besonderen Bedingungen des jeweiligen Programms.

B.3.11. Der Umtausch oder die Erstattung einer gebuchten Fahrt ist nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann MOIA aus Gründen der Billigkeit einen Umtausch oder eine Erstattung der Buchung zulassen. Die gesetzlichen Rechte des Fahrgastes bleiben unberührt. Im Übrigen gilt § 10 BefBedV entsprechend.

B.4 MOIA Mobilitätsdienstleistungen, Wartezeit, Störungen im Betrieb

B.4.1. Eine Pflicht zur Beförderung besteht grundsätzlich, wenn der Fahrgast eine Verbindung kostenpflichtig gebucht hat und die Beförderung nicht durch für den/die MOIA Anbieter*in unvorhersehbare und von diesem nicht zu vertretende Umstände verhindert wird und MOIA oder der/die MOIA Anbieter*in diese Umstände auch nicht durch zumutbare Aufwendungen abwenden noch abhelfen kann, wie z.B. höhere Gewalt.

B.4.2. Das Fahrpersonal kann den Fahrgast bei Betreten des MOIA-Fahrzeuges zu Identifikationszwecken nach der Buchungsbestätigung oder dem Namen fragen. Menschen mit Schwerbehinderung, die unentgeltlich befördert werden, haben dem Fahrpersonal ferner unaufgefordert den Schwerbehindertenausweis nebst Beiblatt mit Wertmarke vorzuzeigen.

B.4.3. Der Fahrgast muss zügig ein- und aussteigen, um die Haltezeit zu verkürzen. Beim Ein- und Aussteigen muss sich so verhalten werden, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen ausgeschlossen ist. Der Ein- und Ausstieg ist nur an den (virtuellen) Haltestellen möglich. Die vorhandenen Anschnallgurte sind zu nutzen. Alle Fahrgäste müssen bis zum Halt des Fahrzeugs auf Ihren Sitzplatzen bleiben. Mit plötzlichen und starken Bremsungen des Fahrzeuges ist zu rechnen.

B.4.4. Um MOIA Mobilitätsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen der Fahrgast und seine/ihre Mitreisenden zu der in der MOIA App angezeigten Abfahrtszeit an dem Startpunkt sein. Der Startpunkt wird in der MOIA App angezeigt. Zu beachten ist: Etwaige Informationen in der MOIA App zur Ankunft des MOIA-Fahrzeuges, der konkreten Fahrtstrecke und/oder der Fahrzeit können von äußeren Faktoren wie dem aktuellen Verkehrsaufkommen oder kurzfristigen Sperrungen abhängen und sind deshalb lediglich unverbindliche Schätzungen.

B.4.5. Über die MOIA App kann jederzeit verfolgt werden, wann das MOIA-Fahrzeug an dem Startpunkt eintreffen wird. Sollte es zu Verspätungen kommen, sind der Fahrgast und seine/ihre Mitreisenden verpflichtet, bis zu 15 Minuten auf das MOIA Fahrzeug zu warten.

B.4.6. Sollte die Verspätung 15 Minuten überschreiten, erhält der Fahrgast die Möglichkeit die Buchung innerhalb der in der MOIA-App angezeigten Zeit zu stornieren. Sollte die Stornierung in Anspruch genommen werden, erstattet MOIA dem Fahrgast den Fahrtpreis.

B.4.7. Bei einer Ad-hoc-Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine Stornierung bis 60 Sekunden nach Buchung kostenfrei möglich. Bei einer Vorabbuchung (“Pre-Booking”) kann eine Fahrt bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Im Übrigen gelten § 9 und § 10 BefBedV entsprechend.

B.4.8. MOIA kann eine Bearbeitungsgebühr (Cancellation Fee) bis zur Höhe des Gesamtfahrpreises verlangen, sofern der Fahrgast sich nicht am Startpunkt befindet oder eine Stornierung außerhalb der Ausnahmen in B.4.6. und B.4.7 erfolgt. Das Fahrtentgelt ist nicht zusätzlich zu entrichten.

B.4.9. Sollte eine Buchung nicht oder nicht vollständig durchführbar sein, etwa aufgrund technischer oder betrieblicher Probleme (z.B. Fahrzeugausfall, Stau) oder weil eine Verbindung nicht mehr verfügbar ist („fehlerhafte Buchung“), wird der Fahrgast unverzüglich über die MOIA-App, per SMS, Mobiltelefon oder E-Mail informiert. Der Fahrpreis wird in diesem Fall automatisch erstattet. Über die MOIA-App kann ein neues MOIA-Fahrzeug gebucht werden. Eine automatische Neubuchung eines MOIA-Fahrzeuges erfolgt nicht. Die gesetzlichen Rechte des Fahrgastes bleiben unberührt.

B.5 Haftung für MOIA Mobilitätsdienstleistungen, Verhalten und Haftung des Nutzers, MOIA Verhaltenskodex

B.5.1. On-Demand-Verkehre bündeln Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste. Zur Erreichung des individuell gewünschten Zieles besteht daher weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrweg noch Anspruch auf Durchführung der Fahrt innerhalb der bei der Buchung prognostizierten Fahrtzeit, da beide Parameter von der Anzahl und den Fahrtzielen aller Fahrgäste des jeweiligen On-Demand-Verkehres abhängen. Soweit demgemäß gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen, begründen Abweichungen von der avisierten Fahrtdauer durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

B.5.2. Die MOIA Operations Germany GmbH oder ein/e Kooperationspartner*in, einschließlich deren Mitarbeiter*innen, Organe und/oder gesetzliche Vertreter*innen, haften uneingeschränkt für Personenschäden, sofern diese auf MOIA Mobilitätsdienstleistungen zurückzuführen sind.

B.5.3. Für Sachschäden des jeweiligen Fahrgastes haften die oben genannten Parteien nur bis zum Höchstbetrag von 1000 EUR; diese Begrenzung gilt nicht für den Fall, dass der Sachschaden in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurde.

B.5.4. Die in B.5.2. und B.5.3. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Garantien übernommen wurden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

B.5.5. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann der Fahrgast etwaige Schäden über unser Help Center melden. Unser Kundenservice wird sich in diesem Falle umgehend melden.

B.5.6. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Versuchsbetriebes oder für die Fahrgäste darstellen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:

  1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

  2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

  3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

B.5.7. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist zu folgen. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

  1. sich mit dem Fahrzeugbegleiter während der Fahrt zu unterhalten oder seine Sicht zu behindern,

  2. das Fahrzeug vor vollständiger Öffnung der Türen zu betreten oder zu verlassen, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, sich im Türbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, die Türen zu versperren oder andere Fahrgäste daran zu hindern, den Türbereich zügig zu verlassen,

  3. ein rangierendes Fahrzeug zu betreten sowie in Abwesenheit des Fahrzeugbegleiters das Fahrzeug zu betreten oder zu bedienen,

  4. bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisung des Fahrpersonals das Fahrzeug zu verlassen,

  5. das Fahrzeug zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

  6. in den Fahrzeugen Druckschriften zu verteilen oder Propaganda zu betreiben,

  7. in den Fahrzeugen zu musizieren oder zu betteln,

  8. sich entgegen den jeweils geltenden Infektionsschutzregeln zu verhalten.

B.5.8. Bei einer Beförderung mit einem MOIA-Fahrzeug gilt für den Fahrgast zudem der MOIA Verhaltenskodex. Ziel des MOIA Verhaltenskodex ist es, dass sich die Fahrgäste in den MOIA- Fahrzeugen wohl und vor allem sicher fühlen. Der Verhaltenskodex ist abrufbar unter:

MOIA Verhaltenskodex

B.5.9. Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten aus Punkt B.5.6, B.5.7 und dem MOIA Verhaltenskodex kann MOIA den Fahrgast unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes oder eines eventuell wiederholten Verstoßes z.B. (i) abmahnen (der Fahrgast erhält hierbei die Möglichkeit ein noch bestehendes Fehlverhalten einzustellen), (ii) von der Beförderung ausschließen, ohne den Fahrpreis zu erstatten, (iii) eine Schadenspauschale gemäß B.5.10. verlangen, (iv) vorläufig den Zugang des/der Kund*in zur MOIA App und allen oder einzelnen MOIA Services sperren, und/oder (v) den App-Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen und das Nutzungskonto löschen.

B.5.10. Im Rahmen der Inanspruchnahme der MOIA Services haftet der Fahrgast für die von ihm/ihr schuldhaft verursachten Schäden, die MOIA, MOIA Operations Germany GmbH, ein/e Kooperationspartner*in oder Dritte erleiden. Besteht hiernach dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht des/der Nutzer*in gegenüber MOIA, MOIA Operations Germany GmbH oder einem/einer Kooperationspartner*in, gelten für die Höhe der Schadensersatzpflicht die in diesen Beförderungsbedingungen und/oder in der Servicegebühren-Tabelle jeweils vorgesehenen Schadenspauschalen. Dem Fahrgast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines die Schadenspauschale überschreitenden Schadens bleibt vorbehalten.

Service

Möglicher Grund

Gebühr

Beseitigung leichter Verunreinigung

Leichte Verunreinigung des Fahrzeuginnenraums durch geringere Mengen von Schmutzpartikeln (z.B. kleinere oberflächliche Rückstände von Speiseresten, Flüssigkeiten oder Tieren), die vom Fahrpersonal eigenhändig mit wenig Aufwand beseitigt werden können

80 EUR

Einfache Reinigung des Fahrzeuginnenraumes

Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums durch größere Mengen von Schmutzpartikeln (z.B. Rückstände von Speiseresten, Flüssigkeiten oder Tieren), die vom Fahrpersonal eigenhändig mit erhöhtem Aufwand beseitigt werden können

Verstoß gegen das Rauchverbot

140 EUR

Tiefenreinigung des Fahrzeuginnenraumes (inkl. Desinfektion)

Reinigung von Erbrochenem oder stark riechenden Flüssigkeiten und anderen Substanzen (z.B. alkoholischen Getränken, Hundefäkalien), die von einem Dienstleister durchgeführt werden müssen

250 EUR

 

B.6 Erhöhtes Beförderungsentgeld

B.6.1. Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er

  1. unter Vorspiegelung einer fremden Identität, die Beförderung erlangt, ohne dazu von der buchenden Person, deren Zahlungsmittel für die Entrichtung des Fahrentgelts belastet worden ist, ermächtigt worden zu sein und ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen,

  2. sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als unentgeltlich zu befördernde Person im Sinne des § 228 SGB IX ausgibt, ohne zum Fahrtzeitpunkt tatsächlich zum berechtigten Personenkreis des § 228 SGB IX zu gehören und ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen,

  3. sich oder eine mitfahrende Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als Kind im Sinne des tariflichen Kinderrabatts ausgibt, ohne dass diese Person zum Fahrtzeitpunkt tatsächlich zu diesem berechtigen Personenkreis gehört,

  4. den HVV-Rabatt in Anspruch nimmt, ohne zum Fahrtzeitpunkt tatsächlich über ein HVV-Abonnement zu verfügen.

Eine Verfolgung im Strafverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter Nummer 1. und 3. werden nicht angewendet, wenn der Fahrgast die oben genannten anspruchsbegründenden Umstände nicht zu vertreten hat.

B.6.2. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60,00 €; in den Fällen der Nummern 3 und 4 (Täuschung über Kinderrabatt, HVV-Rabatt) beträgt das erhöhte Beförderungsentgelt 30,00 €.

B.6.3. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist binnen einer Woche an das Verkehrsunternehmen zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,30 € erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

Stand: 14.12.2022 - gültig ab 01.01.2023 (Betriebsbeginn)

Tarifbestimmungen

A.     Allgemeines

Der Fahrpreis errechnet sich aus der Summe von Grundgebühr und Komfortzuschlag, abzüglich etwaiger Rabatte. Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. 

B.     Grundgebühr

Für jeden Fahrgast einer Buchung ist eine Grundgebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist dabei abhängig von der Fahrgastanzahl einer Buchung:

  • Bei einer Fahrtbuchung durch eine Person beträgt die Grundgebühr 4 Euro.
  • Für den zweiten Fahrgast ist zusätzlich eine Grundgebühr von 2 Euro zu entrichten.
  • Für jeden weiteren Fahrgast ist zusätzlich eine Grundgebühr von jeweils 1 Euro zu entrichten.

C.    Komfortzuschlag

Zusätzlich zur Grundgebühr ist ein dynamischer Komfortzuschlag zu entrichten. Die Höhe des Komfortzuschlages ist dabei abhängig vom situativen Zusammenwirken verschiedener Einflussfaktoren. Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei:

  • Die Parameter der angefragten Fahrt selbst (z. B. Wochentag und Uhrzeit, geschätzte Fahrtdauer, Start/Ziel-Relation).
  • Die aktuellen Umgebungsbedingungen (z.B. Wetter, Verkehrslage, Großveranstaltungen).
  • Die aktuelle Betriebssituation (z. B. Verteilung der Fahrzeuge im Stadtgebiet, Lade-Zustand, Angebots-/Nachfrage-Relation, anfallende Leerkilometer für die Heranführung eines Fahrzeuges).
  • Anzahl der Fahrgäste pro Buchung (in der Regel sinkt mit zunehmender Personenzahl, angelehnt an die Grundgebühr, der Komfortzuschlag pro Person)

Zusätzlich zu den situativen Merkmalen erhöht sich der Komfortzuschlag durch die Nutzung der Vorausbuchungsoption („Pre-Booking“) in Abhängigkeit vom jeweiligen Buchungszeitpunkt.

Die situative Kalkulation des Komfortzuschlages erfolgt diskriminierungsfrei. Personenbezogene Merkmale der Fahrgäste, wie z. B. Wohnort, Alter oder ihre bisherige Fahrthistorie finden im Rahmen der Preisbildung keine Berücksichtigung.

D.    Preisgrenzen

Die Untergrenze des dynamischen Komfortzuschlages liegt bei 0 Euro.

Die Obergrenze des Komfortzuschlages bestimmt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Fahrgäste pro Buchung sowie der Entfernung zwischen Abfahrtsort und, Ankunftsort. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung kürzeste nutzbare Route zwischen den fußläufig nächsten Haltepunkten zum jeweiligen Start- und Zielort.

Für den ersten Fahrgast einer Buchung beträgt die Obergrenze des Komfortzuschlages 2,40 Euro pro Kilometer. Für den zweiten Fahrgast einer Buchung liegt die Obergrenze bei 2,20 Euro pro Kilometer. Für jeden weiteren Fahrgast gilt eine Obergrenze von 2,00 Euro pro Kilometer.

Die absolute Obergrenze des Gesamtfahrpreises für Buchungen mit bis zu 6 Personen beträgt 70 Euro.

E.     Serviceoption „Express“

MOIA bietet den Fahrgästen vor Abschluss der Buchung die Serviceoption „Express“ an, die zusätzlich zum Standard-Pooling-Service („Classic“) durch Zahlung eines Aufpreises gewählt werden kann.

Im Express-Service ist die maximale kommunizierte / avisierte Fahrtdauer kürzer als im Standard-Pooling-Service („Classic“). Zudem werden den Fahrgästen kürzere Fußwege zum Einstiegs-und Ausstiegspunkt angeboten. Außerdem haben Fahrgäste schon vor Buchung Kenntnis der konkreten Haltestelle, zu die sie sich beim Einstieg begeben müssen.

Daraus resultiert eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug mit dem Fahrgast im Vergleich zum Standard-Pooling-Service („Classic“) eine direktere Route unternimmt, was eine kürzere zu erwartende Fahrzeit zur Folge hat. „Express“ bietet durchweg eine kürzere prognostizierte maximale Fahrzeit als „Classic“.

Die zusätzliche Gebühr für die Serviceoption „Express“ beträgt mindestens 0,50 Euro.

F.     Vorausbuchung („Pre-Booking“)

Als Alternative zur Sofortfahrt können Fahrgäste eine Fahrt für bis zu 23 Stunden in der Zukunft buchen. Der Fahrgast kann bei der Buchung den gewünschten Fahrtbeginn auswählen. Für die Vorausbuchung einer Fahrt können innerhalb der Berechnung des dynamischen Komfortzuschlages gegebenenfalls Mehrkosten entstehen.

G.    Rollstuhlbeförderung

Die Buchung des Rollstuhl-Services erfolgt ohne Aufpreis zu den im Tarif geregelten Tarifbestandteilen.

H.    Unentgeltliche Beförderung

Begleitete Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren werden unentgeltlich befördert.

Schwerbehinderte Menschen werden innerhalb der Vorgaben des § 228 SGB IX unentgeltlich befördert. Im Rahmen des Buchungsprozesses ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke nachzuweisen.

Auch die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen wird unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist.

Zusatzleistungen, insbesondere die Serviceoption „Express“ und die Funktion der Vorausbuchung, können dessen ungeachtet von der berechtigten Person nach §228 SGB IX hinzugebucht werden. Hierbei kann der Differenzbetrag in Rechnung gestellt werden.

I.      Rabatte

Auf den Gesamtpreis werden unter den genannten Voraussetzungen, die folgenden Rabatte gewährt:

  • Der HVV-Rabatt beträgt 1 Euro pro Fahrt. Er findet Anwendung, wenn der buchende Kunde über ein HVV-Abonnement verfügt. Der Rabatt ist pro Buchung einmal einlösbar und kann mit anderen Rabatten kombiniert werden; er findet vor etwaigen prozentualen Rabatten Anwendung. Durch die gestaffelte Preisbildung ergibt sich in der Folge ein gesunkener Gesamtpreis auch für die weiteren Fahrgäste der Buchung.
  • Alleinreisende Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren erhalten einen Rabatt von 50 %.
  • Abonnements bestehen in einem dauerhaften Rabatt, der gegen eine monatliche Zahlung gewährt wird. Angeboten werden die „Smart Saver 25“ und „Smart Saver 50“ mit 25 % Rabatt bzw. 50 % Rabatt auf den Gesamtpreis.

J.      Schematische Darstellung

 

1. Fahrgast

2. Fahrgast

Weitere Fahrgäste

Kinder bis 14 Jahre

Grundpreis

4 EUR

2 EUR

1 EUR

Unentgeldlich in Begleitung eines Erwachsenen

50 % falls allein

Komfortzuschlag

Dynamisch, anhand von nicht-personen-bezogenen Faktoren, für Details vgl. Tarifbestimmungen

Obergrenze für Komfortzuschlag

2,40 EUR pro Kilometer der kürzesten Strecke

2,20 EUR pro Kilometer der kürzesten Strecke

2,00 EUR pro Kilometer der kürzesten Strecke

Absolute Obergrenze für Gesamtfahrpreis

70 EUR

HVV-Rabatt

1 EUR

1 EUR falls allein

Rabattbestimmungen

A. Smart Saver 

Laufzeit

Preis 25 % Smart Saver (eine Person)

Preis 50 % Smart Saver (eine Person)

30 Tage

EUR 9,90

EUR 59,90

90 Tage

EUR 24,90

N.A.

180 Tage

EUR 44,90

N.A.

 

Beschreibung: 

A.1. MOIA bietet mit den “Smart Savern” Fahrpreis-Ermäßigungen an, die Fahrgäste gegen Entgelt erwerben können. Zur Auswahl stehen der Smart Saver 25 und Smart Saver 50. Der Smart Saver 25 reduziert den Fahrtpreis um 25 Prozent, während der Smart Saver 50 eine Ermäßigung von 50 Prozent bewirkt. Der Smart Saver 25 kann mit einer Laufzeit von 30 Tagen, 90 Tagen oder 180 Tagen erworben werden. Der Preis orientiert sich an der Laufzeit: je länger die Laufzeit, desto geringer ist der effektive Preis pro Monat. Der Smart Saver 50 kann mit einer Laufzeit von 30 Tagen erworben werden.

A.2. Der Smart Saver wird nicht abonniert und nicht automatisch verlängert. Nach Ablauf der Laufzeit verliert der Smart Saver seine Gültigkeit und muss erneut erworben werden.

A.3. Smart Saver können ausschließlich in der MOIA App erworben werden. Voraussetzung für die Buchung ist das Vorhandensein eines gültigen Benutzerkontos. Zur Buchung stehen der Smart Saver 25 und der Smart Saver 50 zur Verfügung. Nach dem Erwerb eines Smart Savers steht der/dem Erwerber*in das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

A.4. Mit dem Smart Saver erhält der Fahrgast für einen definierten Zeitraum einen tariflich bestimmten Rabatt auf seinen/ihren Fahrpreis.

A.5. Die Bezahlung des Smart Savers erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das der Fahrgast bereits in deiner MOIA App hinterlegt hat. Im Übrigen gelten die Regelungen unter B.3. unserer Beförderungsbedingungen entsprechend.

B. Entgeltliche Großkunden-Gutscheine

B.1. Analog zum ProfiTicket des HVV bietet MOIA Großkund*innen Sonderkonditionen bei dem Erwerb von 100%-Gutscheinen an. Hierbei werden Großkund*innen je nach Absatzvolumen unterschiedliche Konditionen angeboten (PK1 bis PK4). Kund*innen, die in dieselbe Preiskategorie fallen, erhalten dieselben Konditionen.

B.2. Zugriff auf die B2B-Konditionen bekommen Großkund*innen erst ab einem Mindestumsatz von 1.000 EUR netto, d.h. die Großkund*in muss Gutscheine im Wert von mindestens 1.000 EUR zzgl. USt. erwerben. Der/die Großkund*in erhält individualisierte Gutscheincodes, über deren Verwendung sie frei verfügen darf.

B.3. Die Gutscheine sind auf Einzelfahrten (keine „Monatstickets“) und 2 Fahrgäste pro Fahrt beschränkt.

B.4. Die Laufzeit der Gutscheine ist grundsätzlich unbegrenzt, es sei denn, es bestehen besondere vertragliche Umstände, die die Laufzeit der Gutscheine beeinflussen, wie z.B. eine vorzeitige Kündigung des Vertrags, die Rückgabe/Stornierung von Gutscheinen oder ähnliche Situationen.

C. Entgeltliche sonstige B2B-Gutscheine (u.a. Sponsoring, Tauschgeschäfte mit Partnern)

Bei Kooperationen oder Sponsorings werden bestimmte Festpreis- oder Prozent-Gutscheine in Form von individualisierten Gutscheincodes angeboten, die gegen Entgelt oder als Entgelt an Kooperationspartner*innen ausgegeben werden. Der Mindestumsatz beträgt  1.000 EUR netto. Diejenigen Rabatte, die nicht mit einem Sternchen markiert sind, werden auch gegen Zahlung eines Geldbetrags veräußert.

D. Auf dem Weg zum Hamburg-Takt (AWHT):

Im Rahmen des AWHT-Projektes wird es subventionierte Fördergebiete geben. Die genauen Koordinaten sind in der Karte dargestellt. Fahrten, deren Start- und/oder Zielort in einem dieser Gebiete liegen, werden um einen Euro rabattiert. Die Rabatte sind auf die Laufzeit des Projektes (bis Ende 2024) beschränkt. Aus technischen Gründen ist die Rabattierung aktuell nur über die offizielle MOIA App möglich, wird aber so schnell wie möglich auch in die HVV Switch App implementiert werden. Innerhalb des Projektzeitraums sollen innovative und dynamische Pricing-Modelle entwickelt werden, die zu einer stärkeren Vernetzung und kombinierten Nutzung mit dem übrigen ÖPNV anreizen.

Kampagne

Rabatt

Welche Kund*innen qualifizieren sich?

Kampagne 1

- 25% einzigartiger Gutscheincode

Neukund*innen

Kampagne 2

- 25% einzigartiger Gutscheincode

Bestandskund*innen

Kampagne 3

- 50% einzigartiger Gutscheincode

Neukund*innen

Kampagne 4

- 25% einzigartiger Gutscheincode

Aktive Kund*innen

Kampagne 5

- 30-50% einzigartiger Gutscheincode

Ehemalige Kund*innen

Kampagne 6

- 40-50% einzigartiger Gutscheincode

Ehemalige Kund*innen

Kampagne 7

- 50% einzigartiger Gutscheincode

Ehemalige Kund*innen

Freundschaftsbonus

- 25 % einzigartiger Gutscheincode für maximal drei Fahrten

Bestandskund*innen und Neukund*innen

E.1 Jeder Fahrgast erhält entsprechend seiner Aktivität bestimmte individualisierte Gutscheincodes. Um dem Fahrgast die relevanten Marketinginformationen zukommen zu lassen, ist ein „Opt-In“ (datenschutzrechtlich notwendige Marketingerlaubnis) vonnöten. Die Maßnahmen werden sodann allen Fahrgästen der entsprechenden Segmente/Kampagnen zugänglich gemacht.

E.2 Das Empfehlungsprogramm „Freundschaftsbonus” ermöglicht Kund*innen MOIA an Freund*innen weiterzuempfehlen, indem sie diesen einen persönlichen Einladungscode zusenden, mit dem sich die geworbenen Freund*innen als Neukund*innen in der App registrieren können. Die Mobilfunknummer der geworbenen Personen darf noch nicht bei MOIA registriert sein. Neukund*innen müssen den Einladungscode innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung eingeben und innerhalb von 90 Tagen ihre erste Fahrt antreten. Die werbende und geworbene Person erhalten im Anschluss jeweils einen Gutscheincode, der zu einer Rabattierung von 25 % für bis zu drei Fahrten berechtigt. Der Gutscheincode muss –wie üblich– in der MOIA App hinterlegt werden.

Die Anzahl der mit dem Gutscheincode verbundenen Rabatte kann variieren, jedoch erhalten alle Teilnehmenden (also werbende und geworbene Personen) zum jeweiligen Zeitpunkt (Eingabe des Einladungscodes in der App) die gleiche Anzahl an Rabatten. Diese Rabatte sind individuell zugeordnet, nicht übertragbar und nicht gegen Bargeld einlösbar. Sie sind ausschließlich für Fahrten in den von MOIA festgelegten Betriebsbereichen gültig.

Bei Missbrauch, wie gefälschten Empfehlungen oder Mehrfachanmeldungen, wird die Person vom Programm ausgeschlossen. MOIA behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden.

F. Anlass-bezogene Marketing-Rabatte

F.1. Anlassbezogene Rabattkampagnen sind spezielle Aktionen, die sämtlichen Fahrgästen zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel zu Feiertagen, Jubiläen oder verkaufsoffenen Sonntagen, zugutekommen. Die Rabattaktionen können je nach Anlass unterschiedlich hohe prozentuale oder absolute Rabatte auf die Fahrtkosten beinhalten.

F.2. Die anlassbezogenen Marketing-Rabatte gelten grundsätzlich für alle Fahrgäste und sind für alle Fahrten innerhalb des gültigen Tarifgebiets gültig.

F.3. Die Ausgestaltung der anlassbezogenen Rabattkampagnen richtet sich nach dem jeweiligen Anlass und kann sich daher von Kampagne zu Kampagne unterscheiden. Die genauen Bedingungen und Konditionen der Rabattaktionen werden im Vorfeld der Kampagne bekannt gegeben und können bei Bedarf auf der Website des Unternehmens oder bei der Kundenbetreuung erfragt werden.

F.4. Die Fahrgäste müssen einen Gutscheincode, der für die jeweilige Kampagne ausgestellt wurde, vor der Buchung einer Fahrt in der App hinterlegen.

Stand: 01.01.2023