Allgemeine Teilnahmebedingungen Testphase für die Entwicklung autonomer MOIAs („Testphase AGB“)
A. Allgemeines
Du bist Teilnehmer der Testphase für die Entwicklung autonomer MOIAs ("Testphase") für die Entwicklung des autonomen MOIA Mobilitätsservice in Kooperation mit der Volkswagen ADMT Hannover GmbH (ADMT) und der Volkswagen AG (VWAG). Ziel der Testphase ist die Erprobung automatisierter Fahrzeuge („Fahrzeuge“) sowie neuer Funktionen innerhalb des MOIA-Mobilitätsservice einschließlich der Schnittstellen in das Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Volkswagen ADMT Hannover GmbH zur Verfügung gestellt und auf Basis einer Erprobungsgenehmigung der Volkswagen AG zugelassen.
Es handelt sich um einen Testbetrieb mit begrenzter Funktionalität mit dem Ziel Erkenntnisse für die Entwicklung eines autonomen Serienfahrzeugs zu gewinnen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Prototypen mit speziellen Anforderungen an die Nutzung. In jedem Fahrzeug ist stets ein besonders trainierter Sicherheitsfahrer („Safety Driver“) anwesend, der jederzeit eingreifen und übersteuernd die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen kann.
Die Beförderung im Rahmen der Testphase ist kostenfrei und wird ausschließlich zu Entwicklungszwecken durchgeführt. Dir werden durch die Teilnahme oder die Nutzung keine Kosten entstehen. Um die Weiterentwicklung der Fahrzeuge und des Services sicherzustellen, bitten wir dich nach jeder Fahrt einige Fragen zur Testfahrt zu beantworten. Die Buchung einer weiteren Fahrt im Rahmen der Testphase ist erst nach Beantwortung dieser Fragen möglich.
Im Übrigen gilt das Folgende:
A.1. Innerhalb der Testphase gelten die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MOIA-Mobilitätsservices sowie der MOIA Verhaltenskodex, soweit die vorliegenden AGB („Testphase AGB“) hiervon nicht abweichen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus der Testphase. MOIA behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
A.2. Erbringer der Dienstleistung und dein Vertragspartner für die Nutzung der Fahrzeuge im Rahmen der Testphase ist die MOIA GmbH.
A.3. Die Teilnahme an der Testphase ist nur nach Einladung möglich. Eine Nutzung der Fahrzeuge ohne eine solche Einladung ist nicht gestattet.
A.4. Den Anweisungen des Safety Drivers ist jederzeit Folge zu leisten.
A.5. Die Teilnahme an der Testphase ist erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Personen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, dürfen weder an der Testphase teilnehmen, noch dürfen sie als Begleitung mitgenommen werden.
A.6. Die Buchung einer Fahrt für dritte Personen ist nicht erlaubt.
A.7. Die Nutzung der Fahrzeuge durch Teilnehmer mit Behinderungen ist aufgrund des Prototypen-Status der Fahrzeuge vorerst nur nach Einzelfallprüfung und abhängig von der Art und des Grades der Behinderung möglich. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er in der Lage ist, das Fahrzeug gefahrlos zu nutzen und er das Fahrzeug in jeder Situation eigenständig betreten und verlassen kann. Aus Sicherheitsgründen dürfen Personen mit Herzschrittmacher das Fahrzeug derzeit weder betreten noch als Passagier mitfahren. Wir bedauern, dass der Service derzeit nicht vollständig barrierefrei erfolgen kann.
A.8. Die Testphase verfolgt das Ziel der Fahrzeugerprobung und somit auch der Erprobung der nachgelagerten technischen und organisatorischen Prozesse, die die Nutzung des Fahrzeugs in einer Fahrzeugflotte für Gelegenheitsverkehre wie Ride-Pooling ermöglichen. Dazu gehört die konstante Überwachung des Innenraums durch Kameras zur Sicherheit der Teilnehmer.
A.9. Nach jeder Fahrt wird dem Teilnehmer eine Reihe von Fragen zur Testphase innerhalb der App gestellt. Der Nutzer verpflichtet sich diese Fragen unmittelbar nach jeder Fahrt aufrichtig zu beantworten. Die Buchung einer neuen Fahrt ist nur nach Beantwortung der Fragen möglich.
A.10. Bei der Testphase handelt es sich um einen Test- und keinen regulären Beförderungsbetrieb. Daher kann es jederzeit zu unvorhergesehenen Störungen des Betriebsablaufs kommen. Hierzu zählen insbesondere Verspätungen oder Ausfälle, welche dazu führen, dass eine Fahrt gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann. Wir werden dich stets über alle Probleme und Verspätungen zeitnah informieren. Du hast jedoch in Abgrenzung zum Beförderungsvertrag im Regelbetrieb keinen Anspruch auf die tatsächliche Beförderung zum Zielort.
A.11. Die Teilnahme von Mitarbeiter:innen von MOIA oder sonstigen Mitarbeiter:innen innerhalb des Volkswagen Konzerns an Testfahrten im Rahmen der Testphase konstituiert keinen geldwerten Vorteil. Sie ist vielmehr integraler Bestandteil eines Produkttests und dient den betrieblichen Interessen von MOIA, ADMT und der VWAG. Das Ausfüllen des Feedbackformulars zur Testphase am Ende der Fahrt ist nicht als Gegenleistung für die Beförderung zu verstehen, sondern als eine erforderliche Maßnahme, um die regulatorischen Anforderungen an die Erprobungsgenehmigung für den Testbetrieb der Fahrzeuge erfüllen zu können. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Erprobungsprozess gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und zielt darauf ab, unsere Technologien zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
B. Verhaltensregeln im Fahrzeug
B.1. Um die Sicherheit und Integrität des Testbetriebs zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle Teilnehmenden der Testphase folgende Verhaltensregeln beachten.
B.2. Überraschende und plötzliche Fahrmanöver, wie abruptes Bremsen oder unerwartet starkes Einlenken, sind jederzeit möglich. Daher ist nach dem Einstieg der Sicherheitsgurt anzulegen und die gesamte Fahrt angelegt zu lassen.
B.3. Es sind keine Aufnahmen (Foto, Video, Audio oder Streaming jeder Art) oder Aufzeichnungen anderer Art im Innenraum des Fahrzeugs gestattet.
B.4. Die Mitnahme von Gepäck und Koffern ist nicht gestattet. Nur kleine persönliche Gegenstände, die sicher am eigenen Körper verstaut werden können, sind gestattet. Gefährliche Gegenstände sind verboten.
B.5. Der SOS Stop-Knopf darf nur in Notfällen betätigt werden. Missbrauch führt zu Sanktionen und kann den Ausschluss aus der Testphase zur Folge haben.
B.6. Den Anweisungen des Safety Drivers und des Operators ist stets Folge zu leisten.
Jegliches Verhalten, das die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte, ist untersagt. Untersagt ist insbesondere das Ansprechen des Safety Drivers während der Fahrt, sofern nicht zur Gewährleistung der Fahrsicherheit erforderlich.
Geboten ist insbesondere:
- das umsichtige Ein- und Aussteigen in das bzw. aus dem Fahrzeug;
- das Anlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt.
C. Haftungsausschluss
C.1. Die Teilnahme an der Testphase erfolgt auf eigenes Risiko und ist freiwillig.
C.2. Die MOIA GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der Fahrzeuge entstehen, es sei denn, solche Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der MOIA GmbH. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten resultieren. Unter wesentliche Vertragspflichten werden Hauptpflichten verstanden, deren Verletzung inhärent die Gefährdung des Vertragszwecks bedeuten und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf.
C.3. In Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung von MOIA der Höhe nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.